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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Verfahrenspflegerin

Standards für Verfahrenspflegerinnen der Anwältin des Kindes

Arbeitsweise der Verfahrenspflegerin aus Leipzig

Zu den grundlegenden Aufgaben des Verfahrenspflegers gehört es, sich einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Kind zu machen, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren (§ 158 (4) FamFG). Es erfordert auch, das Lebensumfeld des Kindes kennen zu lernen und es in diesem zu erleben. Der Verfahrenspfleger verhält sich unvoreingenommen und achtet darauf, dass Verfahrensverzögerungen, die den Interessen des Kindes entgegenstehen, vermieden werden.


Mütter, Väter und Kinder welche die Arbeit von beanstanden oder sich ungerecht behandelt fühlen, können mit mir Kontakt aufnehmen.

Verfahrenspflegerin wird zur ernsten Gefahr für Geschwister

Seelische und Körperliche Gewalt gegen Geschwister

Richter bestellt Verfahrenspflegerin für drei Kinder

Das Familiengericht bestellte zur Verfahrenspflegerin für alle drei Kinder. Ein Kind lebt bei mir, ihrem Vater und zwei Kinder leben bei ihrer Mutter.

Die Verfahrenspflegerin spach nur mit der Kindesmutter und sagte zur Verhandlung: "Ich wusste nicht, dass ein Kind beim Vater lebt und hatte noch keine Zeit mit dem Kindesvater zu sprechen".

Vor jeder Verhandlung stand die Verfahrenspflegerin bei der Kindesmutter und sprach kein Wort mit mir.(Bei mir lebte auch ein Kind)

Es vergingen Monate, die Verfahrenspflegerin meldete sich nicht bei mir.
Ich lies sie darauf über meine Anwältin höflich bitten doch auch mal zu mir zu kommen und mit dem bei mir lebenden Kind zu sprechen.

Es erfolgte keinerlei Reaktionen der Verfahrenspflegerin. Ich lies die Verfahrenspflegerin ein zweites mal über meine Anwältin bitten, doch auch mal zu mir zu kommen.

Darauf kam die Verfahrenspflegerin wutentbrannt zu mir und sagte:
"Herr Raabe ich bin Anwältin von Kindern über mich beschwerd man sich nicht, der Umgang mit ihrer Tochter wird eingeschränkt". Sie gab an, selbst aus einer Gescheiterten Beziehung zu kommen und damals auch ihren Ex Mann mit Umgangsentzug hat schmoren lassen.
Der Umgang und Kontakt der Geschwister untereinander brach mit ihrer Anordnung ab.

Das bei der Kindesmutter lebende Kind ging darauf heimlich einmal ihre Schwester und Vater besuchen. Sofort wurde die Polizei geschick, um das Kind mit Gewalt holen zu lassen. Meine Tochter brach in Tränen aus, ging zu Boden und bat die Polizei doch wenigstens einen Tag bei ihrer Schwester und Vati bleiben zu dürfen. Die Kindesmutter lehnte dies vehement ab. Die beiden Geschwister klammerten sich fest aneinander und wurden von den beiden Polizeibeamten gewaltsam auseinander gerissen. Das Kind, das bei mir zurück gelassen wurde hatte an beiden Armen blaue Flecke. Die kamen von ihrer kleinen Schwester die versuchte sich krampfhaft an ihrer Schwester fest zu halten. Meine Tochter zog sich weinend zurück in ihr Zimmer und mit ihr war noch tagelang nichts anzufangen.
Polizei Vorg.Nr. 8732-06-377161


Verfahrenspflegerin greift zum Mittel der Täuschung, zur Falschaussage und zur üblen Nachrede

Meine Tochter gab mir einen Brief mit ein selbsgemaltes Bild. Dieser Brief wurde über meine Anwältin an das Familiengericht geschickt.
Die Verfahrenspflegerin ging zur Verhandlung zum Tisch des Richters, hob diesen Brief hoch und sagte mit fester Überzeugung zu allen Beteiligten:
Herr Raabe hat das Kind gezwungen diesen Brief zu schreiben. Das Kind musste den Brief immer wieder neu schreiben, bis er so war wie Herr Raabe ihn wollte. Das Kind hat auch ihre Mutter gemalt, die Herr Raabe einfach wegradiert hat.
lies dies ungeprüft im Raum stehen. Danke werter Herr . Wenn sie nur ein einziges male die Aussagen ihrer Verfahrenspflegerin überprüft hätten, dann wüssten Sie wer hier falsch aussagt, manipuliert und vor wem sie Kinder beschützen müssen.

Die Verfahrenspflegerin wollte mit der Lehrerin meiner Tochter sprechen. Die Lehrerin gab mir darauf die Telefonnummer der Schule und ihre Private Nummer die ich an weitergeleitet habe.

Bewusste und Vorsätzliche uneidliche Falschaussage einer Verfahrenspflegerin

Zur darauffolgenden Verhandlung gelangte zu dem Ergebnis, dass ich unfähig bin ein Kind zu erziehen und ein sehr labilen Eindruck mache.
sagte bei Gericht aus: "Ich habe mit der Lehrerin gesprochen"!!!

Am darauffolgenden Tag war zufällig Elternabend. Ich sprach die Lehrerin an, um in Erfahrung zu bringen was bei diesem Gespräch schief gelaufen ist. Die Lehrerin sagte:
"Mit mir hat niemand gesprochen".

Wieder einmal hat diese Verfahrenspflegerin im Wissen, dass dieser keine Zeugen anhört und keinen Hinweisen nachgeht eine Falschaussage gemacht und mich wieder einmal wie einen Trottel hat dastehen lassen.

Im Protokoll der Verhandlung findet man ledeglich den Hinweis:
"Herr Raabe spricht zur Verfahrenspflegerin. Die Verfahrenspflegerin antwortet."

Nachdem ich das Sorgerecht für die bei mir lebende 15 jährige Tochter bekam, legte die Verfahrenspflegerin Beschwerde ein und mir wurde noch am selben Tag das Sorgerecht wieder entzogen. Das Kind musste zur Mutter ziehen.

Das Kind lief aber wieder weg von ihrer Mutter und kam zurück zu mir. Ihr Aufenthalt bei mir wurde darauf von allen Beteiligten geduldet.

Das Kind für das die Verfahrenspflegerin Begleiteten Umgang anordnete lief auch von ihrer Mutter weg und lebte ebenfalls wieder bei mir und ihrer Schwester.

Nach 4 Jahren kam die Verfahrenspflegerin ein zweites mal zu mir und sagte unter Zeugen:
"Kinder brauchen Mutterliebe, weil sie ein Mann sind können sie Kindern keine Mutterliebe geben. Deshalb sollte das Kind zurück zur Mutter".

Zur Verhandlung am OLG Dresden stritt die Verfahrenspflegerin Empört und entsetzt meine Aussage ab und sagte zum Senat: "Ich sagte zum Kindesvater: "Kinder brauchen beide Eltern".

27 Polizeibeamte erfolglos im Einsatz um Geschwister gewaltsam zu trennen

Die Vorsitzende Richterin weigerte sich vehement, die zufällig draußen vor der Tür stehende Zeugin anzuhören und sagte mir: Also Herr Raabe ich kenne schon viele Jahre, jetzt reicht es Sie gehen zu weit!

Echt klasse, wieder hat diese Verfahrenspflegerin aus niederen beweggründen gegenüber dem Gericht bewusst falsch ausgesagt und mich wieder einmal wie einen Trottel vor Richtern dastehen lassen.
Mit besonders vorzüglicher Hochachtung
an das Senat im OLG Dresden und dem Familienrichter Herr Tischer, das niemand von euch einem Hinweis und Beschwerde nachgeht.

Regelmäßig wurde die Polizei beauftragt zu mir zu kommen um das Kind mit Staatlicher Gewalt vom Vater und der bei mir lebenden Schwester zu holen. Es kamen insgesamt 27 Polizeibeamte!!! Jedoch hat die Polizei immer im Interesse des Kindeswohl das Kind beim Vater und der ebenfalls bei mir lebenden Schwester gelassen.

Da das Kind aber entgegen dem Willen dieser Verfahrenspflegerin bei ihrem Vater und Schwester bleiben wollte schickte die Verfahrenspflegerin das Jugendamt in die Schule um das Kind zu holen. Dem 15 jährigen Kind wurde gesagt:
"Entweder du gehst jetzt zu deiner Mutter oder wir nehmen dich mit. Zu deinem Vater darfst du nicht, der hat kein Sorgerecht für dich".

Meine 15 jährige Tochter wurde mit unangemessener Gewalt unter tränen ins Heim gesteckt und musste solange dort bleiben bis sie freiwillig zurück zur Mutter ging.

Das Kind lief danach zurück zu ihren Vater. Später wurde sie wieder zur Mutter zurück gebracht. Nachdem sie 18 Jahre alt war, wurde diese über Facebook von einem älteren kräftig gebauten 46 jährigen Mann angeschrieben mit: "Ich liebe dich".
Staccato

Obdachlos durch Deutschland

Die Verfahrenspflegerin sagte dem Ermittlungsdienst der Polizei: Das Kind ist jetzt 18 Jahre alt, sie darf bei diesem Herrn wohnen. Das geht in Ordnung.
Vorgangs-Nr. 379/13/143130.

Seitdem wird meine Tochter von mehreren älteren Männer zu sich geloggt und irrt mit einem riesen Schuldenberg quasi Obdachlos durch ganz Deutschland.

Meine Tochter brach ihre Lehrausbildung ab und lebte nun bei diesen älteren Herrn. Ihr Ausbildungsbetrieb stellte meiner Tochter den Lehrabbruch mit 4000 € in Rechnung
Ausbildung_Rechnung.pdf.

Zuvor hatte dieser 46 jährige Mann ein anderes junges Mädchen bei sich die dann allerdings vom Bruder dieses Herrn schwanger wurde.

Kurz darauf wurde meine Tochter über Facebook von einem weiteren Herrn aus Bergkamen angeschrieben mit den Worten: Ich liebe dich! Wir beide gehören zusammen.

Verfahrenspflegerin macht wahrheitswidrige Angaben bei Gericht

Hilfeersuch an Frau Bundeskanzlerin Angela Merkel

Meine Tochter lief darauf von diesem 46 jährigen Mann weg und zog zu dem anderen Mann nach Bergkamen. Zwischen diesen beiden kam es kurz darauf zu unstimmigkeiten. Seit Mai 2014 lebt meine Tochter wieder woanders aber im selben Ort. Wenige Tage später zog sie wieder in ein anderes Bundesland zu einem Mann nach Stralsund der sie scheinbar ebenfalls liebt. Von dort nach Schwerin und weiter zu einem 40 jährigen Mann in Pforzheim. Danach ist meine Tochter nach Göttingen zu einem Mann der ebenfalls vom Alter her ihr Vater sein könnte gezogen.
Im Dezember 2014 ist meine Tochter wieder bei ihrer Mutter eingezogen, aber Anfang Januar 2015 schon wieder zu einem 41 jährigen Herrn nach Pfortzheim gezogen. Seit März 2015 soll sie bei einem jüngeren Mann in Bad Zwischenahn bei Oldenburg sein der ebenfalls über facebook an meine Tochter schrieb er würde sie auch lieben.

Verfahrenspflegerin begeht Prozessbetrug

Meine große Tochter lief damals ebenfalls mehrfach von ihrer Mutter weg und wollte sich zu mir ihrem Vater ummelden. Die Verfahrenspflegerin nötigte darauf das 17 jährige Kind durch tägliche Anrufe zurück zur Mutter zu gehen. Jeden Abend rief diese Verfahrenspflegerin meine 17 jährige Tochter an und bedrängte sie regelrecht zurück zur Mutter zu gehen.
Meine Tochter lies sich überreden und ging zurück zur Mutter, aber nur weil sie bald 18 Jahre alt wurde und nach ihrem Geburtstag wieder von ihrer Mutter weglief.

Zu darauffolgenden Verhandlung stritt diese Verfahrenspflegerin wieder empört meine Beschuldigung ab und sagte zum Familienrichter Herr Tischer:
"Also ich habe seine Tochter nur ein einziges mal angerufen".

Großer Beifall und Applaus an Familienrichter Herr Tischer. Wieder geht man keinem Hinweis nach und lässt mich wie gewohnt ungeprüft als Trottel und lügner dastehen.

Meine Tochter lebt seitdem in einer eigenen Wohnung. Den Kontakt zu ihrer Mutter hat sie abgebrochen. Für die Wohnung meiner Tochter unterschrieb ich eine Bürgschaft und half ihr beim Einrichten.
Zu mir, ihren Vater hat und sucht sie noch heute regelmäßig Kontakt.

Hilfeersuch an Frau Merkel

19jährige und ihr Vater bitten Frau Angela Merkel höflich und eindringlich um Hilfe gegen Willkür einer Verfahrenspflegerin.

  • Hilfeersuch Schreiben an
Frau Bundeskanzlerin Merkel


 → Antwort Bundeskanzleramt.pdf

Vergebliche Bitte um Hilfe gegen Willkür einer Verfahrenspflegerin

Arbeitgeber, Behörden und Regierung weisen Zuständigkeit weit von sich

Gegen die Verfahrenspflegerin legte ich bei ihrem Arbeitgeber  der AWO Kreisverband Leipzig-Stadt e.V. Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Die Geschäftsleitung der AWO antwortete mir:
"Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten eigenverantwortlich. Wir haben keinen Einfluss auf deren Tätigkeit".

• Bundespräsidialamt Bundespräsident_Horst_Köhler.pdf
• Bundesverwaltungsamt Köln Bundesverwaltungsamt.pdf
• Bundesministerium des Innern Bundesminister_Schäuble.pdf
• Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bundesminister_Müntefering.pdf
• Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Bundesministerin_von_der_Leyen.pdf
• Bundesministerium der Justiz Bundesministerium_der_Justiz_Verfahrenspflegerin.pdf
• Staatsministerium des Innern (2012) Innenminister_Markus_Ulbig.pdf
• Staatsministerium des Innern (2010) Innenministerium_Verfahrenspflegerin.pdf
• Staatsministerium des Innern (2007) Innenminister_Albrecht_Buttolo.pdf
• Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Staatsministerium_für_Soziales.pdf
• Staatsministerium der Justiz Staatsministerium_der_Justiz_Verfahrenspflegerin.pdf
• Landesdirektion Gleichstellungsbeauftragte_Gabriela_Markwardt.pdf
• Gesundheitsamt Gesundheitsamt_Amtsleiterin.pdf
• Regierungspräsidium Regierungspräsidium_Verfahrenspflegerin.pdf
• Jugendamt Jugendamt_Verfahrenspflegerin.pdf
• Deutscher Familienverband Landesverband_Sachsen.pdf

Strafanzeigen, Beschwerden und Klagen gegen Verfahrenspflegerin

Denen keine Folge gegeben wird

Strafanzeigen. gegen Verfahrenspflegerin.
AZ: 607 Js 1965/07, 309 Js 32858/09, 810 Js 33843/09, 611 Js 13091/10 und 611 Js 6796/11.

Ich beschwerde mich beim Familienrichter Herr Tischer über die Verfahrenspflegerin . Der Richter sagte: "Ihre Beschwerde ist zulässig aber nicht Gegenstand dieser Verhandlung".

Ich beschwerde mich beim Senat am OLG Dresden über die Verfahrenspflegerin . Der Vorsitzende Richter sagte zu mir: "Ihre Beschwerde ist zulässig aber nicht Gegenstand dieser Verhandlung".
Ich legte Anwaltliche Beschwerde am OLG Dresden gegen die Verfahrenspflegerin ein. Diese Beschwerde wurde ohne mündliche Anhörung zurück gewiesen.

Ich legte beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe Beschwerde ein. Az: XII ZB 64/08. Diese Beschwerde wurde zurück gewiesen, weil sie vom Oberlandesgericht Dresden nicht zugelassen wurde.

Für eine Klage beim Europäischen Gerichtshof habe ich kein Geld mehr. Ich stecke in erhebliche Finanzielle Not.
Ich bin nicht bereit, den Schwindel, Betrug und die seelichen Misshandlungen meiner Töchter durch die Verfahrenspflegerin zu dulden oder stillschweigend zu akzeptieren.

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