Jugendamt und Familiengericht


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Liebe Väter, Mütter, Kinder und Großeltern,
 
sie erhalten diesen Newsletter, weil Sie sich in die Mailingliste eingetragen haben.
 
Wenn Unrecht zu Recht wird, dann wird Widerstand zur Pflicht.
Ein Kind braucht beide Eltern und dafür lohnt es sich zu kämpfen. Immer mehr Väter und Mütter finden sich nicht mehr damit ab wie Müll entsorgt zu werden. Nehmen Sie ihr Schicksal als Herausforderung an und bleiben sie standhaft. Als Belohnung erhalten Sie nicht Gold oder Silber sondern die Wertschätzung und Danbkbartkeit der Kinder, deren Leid Sie durch Ihre Standhaftigkeit gelindert haben und für die Sie sich engagiert haben.


Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Petitionen

Anmerkung:

Die hier vorgestellten Petitionen stellen keine Empfehlung zum Unterschreiben dar, sondern dienen lediglich der Information über aktuell laufende Petitionen im Familienrecht auf allen bekannten Plattformen.
  
Schaffung einer unabhängigen Kontrollinstanz bei Willkür von Richtern u. Staatsanwälten
 
Es geht in der vorliegenden Petition nicht um Richterschelte oder Unmut gegen rechtsfehlerhafte Urteile, sondern um gezielte Willkür oder Verschleppung von Zivil- u. Strafverfahren zum Nachteil der Betroffenen. Mehrfach hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Deutsche Justiz wegen überlanger Verfahrensdauer zu Schadenersatz verurteilt, deren Kosten letztendlich zu Lasten aller Steuerzahler gehen.
...zur Petition  

Nein zum Wechselmodell

Sage Nein zum Wechselmodell, weil KINDER ein festes zu Hause brauchen
Es Konflikte schürt
Zu Loyalitätskonflikten bei Kindern führt
Kinder hin und hergerissen werden
eine Standarisierung das Gewaltproblem nicht löst
Kinder keine Ware sind, die man hin und her schicken kann
...zur Petition

 

 

Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Schutz von Gewalt Betroffenen und deren Kinder

Betroffenen Mütter werden oft nicht nur verbal attackiert oder unter „Druck“ gesetzt, sondern es kommt teilweise sogar bis zum Äußersten.
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Jetzt reicht's "Kinderrechte ins Grundgesetz"


Die Deutsche Regierung hat vor 25 Jahren den Kinderrechten zugestimmt.
Jedoch ist es ihr in den letzen 25 Jahren nicht gelungen die Kinderrechte in das Grundgesetz zu verankern.
...zur Petition

Standards für Gutachten in Familienstreitigkeiten bei Gerichtsverfahren !

Familiengutachten müssen überprüft werden und müssen Standards unterliegen. Es muss auch eine Beschwerdestelle gegen Jugendämter geben !!!
...zur Petition

 

An UNICEF: Kinder brauchen einen Vater und eine Mutter


UNICEF fordert die rechtliche Anerkennung gleichgeschlechtlicher Paare und drängt zur Aufhebung von Gesetzen, die eine Förderung der Homosexualität unter Kindern beschränken. Dies ist ein großer Missbrauch der Mittel dieser Organisation.
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United Nations Recognize Parental Alienation As Violence And Abuse Against Children

Eltern-Kind-Entfremdung (PAS) wird von Experten als fortgesetzte Handlungen eines Elternteils zur Zerstörung der Beziehung des Kindes zum anderen Elternteils definiert. Die erstellen Zielvorgaben führen zum planmässigen Vorgehen staatlicher Stellen gegen die natürlichen Eltern und zur Trennung der Kinder von ihren Eltern. Diese Zielvorgaben wurden bisher weder auf staatlicher noch auf internationaler Ebene kritisch hinterfragt.
...zur Petition 

Mehr Rechte für getrennt lebende, unverheirtatete Väter!

Es darf nicht sein, dass Mütter immer noch mehr Rechte haben als Väter in Fällen von Kindern die vor der Gesetzes-Änderung geboren wurden. Ich möchte, dass Väter mehr Rechte erhalten im Umgangs - und Sorgerecht
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Seit 1982 Aufhebung der Staatshaftung für alle Beamten, seitdem sind alle Urteile/Beschlüsse und Ausfertigungen ohne richterliche Unterschriften - NICHTIG!

Es darf nicht weiter zugelassen werden, dass Richter, welche in jedem Bundesland von den Justizministern gewählt werden, Ihre Urteile/Beschlüsse/Ausfertigungen ohne Ihre Unterschriften rechtskräftig machen und somit auch die Polizei Hausdurchsuchungen, Plünderungen usw. durchführen ohne richterliche Unterschriften!!!
...zur Petition  

 

Ziegelsteiner Deklaration: Allen Kindern beide Eltern, auch nach Trennung und Scheidung!

Mitarbeiter vieler Jugendämter in Deutschland verhalten sich oft diskriminierend. Wir sehen darin eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Darüberhinaus verletzen die Jugendämter häufig ohne Notwendigkeit das Grundrecht des Kindes auf Erziehung durch beide Eltern und verletzen ihre verfassungsmäßige Pflicht zum Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG, die Rechte von Kindern und Eltern nach Art. 2, 3 und 5 GG und ihre Pflichten aus § 17 des Sozialgesetzbuches VIII.
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Öffentliche Proteste, Veranstaltungen und Kurse

Lesung: Im Namen des Vaters/Volkes mit Sigi Sternberg

Termin: 27.02.2015, 20.00 bis 22.00 Uhr
Ort: Köln, Alte Feuerwache. Eintritt frei.
 
Worum geht es?
Für Familienrichter Krause und für die Scheidungsanwältin Gessing endet an einem sommerlichen Freitagmittag unerwartet ihre kleinbürgerliche Idylle. In den nun kommenden Tagen durchleben sie ein Schreckensszenario gepaart aus nackten Existenzängsten und längst verdrängten Ereignissen ihrer eigenen Geschichte.
Eines der Anliegen des Väteraufbruch für Kinder ist, das Thema der Eltern-Kind-Entfremdung ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen.

Veranstalter: VAfK Kreisverein Köln


Ausbildung Verfahrensbeistand (m/w) gemäß FamFG
 
März 2015 in Leipzig
Als Fachkraft aus einem rechtlichen oder (sozial-) pädagogischen Bereich können Sie sich mit der Vertretung von Kindern beim Familiengericht in Kindschaftssachen ein neues und verantwortungsvolles Aufgabengebiet erschließen: die Tätigkeit als Verfahrensbeistand.
Anmeldungen unter: http://www.ikome.de/verfahrensbeistand/einleitung


Info-Abend Trennung & Scheidung kostenlos in Hamburg
 
Donnerstag, 26.03.2015, 19:00 - 21:00 Uhr
Vom Trennungswunsch über die praktische Umsetzung bis hin zur Ehescheidung. Alle nötigen Informationen zu Sorgerecht, Unterhaltsberechnung, Zugewinn, Ehewohnung, Verfahrensfragen, Scheidungskosten, etc..
 
Anmeldung unter: http://www.famr-ratgeber.de/Infoabend.htm


Papas laufen für ihre Kinder
 
Berliner Halbmarathon am 29.03.2015
Anwälte, Gutachter, Helfer (Mediatoren / Psychologen) ... verdienen sich an Scheidungssachen dumm und dämlich - auf Kosten der ehemaligen Partner - meist des Mannes - und der Gesellschaft. - manchmal ist nämlich nicht die Exe der gierige Teil, sondern eine "Kampfemanze" in schwarzer Robe, die den Streit   erst richtig entfacht !! - schnell entstehen, z.B. bei einem Streit "nur" um eine Besuchsregelung Kosten um 5.000 €. Aufzubringen meist vom Mann und bei gewährter Prozesskostenhilfe für die Frau von der Gesellschaft. Ca. 80 % aller gewährten Prozesskostenhilfen werden in Familiensachen fällig.
 
Wir sind keine Supermänner - nur Papas - aber das mit vollem Einsatz!   
Wir Laufen !! Lauf mit !! .......... bis alle Kinder beide Eltern haben, so oft sie wollen !!
 
Link: http://www.papa-lauf.de/was%20wir%20wollen.htm


Empört Euch und Engagiert Euch (Kundgebung)
 
Veranstalter: Justiz-Opfer e.V.
Donnerstag 07.05.2015, 09:30 bis 18:00 Uhr
Marienplatz München
 
Bei dieser Veranstaltung werden prominente Gastredner erwartet. Bisher ist bekannt, das der Menschenrechtsaktivist Günter Mühlbauer an dieser Veranstaltung teilnehmen wird.
 
Weitere Infos folgen in kürze auf http://www.justiz-opfer.info/kundgebungen/

 




Urteile und Beschlüsse

Großeltern haben Anspruch auf Umgang mit ihrem Enkelkind

Nicht nur zwischen den Eltern gibt es häufig Streit um den Umgang mit dem gemeinsamen Kind – auch die Großeltern sind zumeist der Ansicht, dass sie ihr Enkelchen viel zu selten zu Gesicht bekommen. Doch wie sieht die Rechtslage aus – können Oma und Opa ein Recht auf Umgang mit ihrem Enkelkind einfordern? Und wenn ja, können sie sogar verlangen, alleine mit dem Enkelkind in die Ferien fahren zu dürfen?
 
...hier weiterlesen

 

Sorgerechtsentzug: Karlsruhe stärkt Rechte der Eltern
 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Anforderungen an die Entziehung der elterlichen Sorge konkretisiert. Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, müssen die Fachgerichte demnach im Einzelfall feststellen, dass das elterliche Fehlverhalten ein solches Ausmaß erreicht, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre.
 
Nach einer einstweiligen Anordnung des Amtsgerichts wurde die Tochter des Beschwerdeführers kurz nach der Geburt in einer Pflegefamilie untergebracht. Im Ausgangsverfahren entzog das Amtsgericht beiden Eltern mit Beschluss vom 17.09.2013 die elterliche Sorge. Die hiergegen gerichtete Beschwerde wies das Oberlandesgericht mit Beschluss vom 06.02.2014 zurück.
 
Bundesverfassungsgericht:
Der Beschwerdeführer wird durch die angegriffenen Entscheidungen in seinem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt. Art. 6 Abs. 3 GG erlaubt es nur dann, ein Kind von seinen Eltern gegen deren Willen zu trennen, wenn die Eltern versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht.
 
Beide Gerichte stützen sich maßgeblich auf die Feststellungen in einem Sachverständigengutachten, die sie im Wesentlichen übernommen und allenfalls ansatzweise eigenständig tatsächlich eingeordnet und rechtlicher Würdigung unterzogen haben. Die Verwertbarkeit des Gutachtens unterliegt erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln, welche die Gerichte nicht ausgeräumt haben.
Im Sachverständigengutachten wird die verfassungsrechtlich gebotene Frage nach einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls weder explizit noch in der Sache gestellt. Stattdessen prüft es die Erziehungsfähigkeit der Eltern in einer Weise, die nicht geeignet ist, das rechtliche Merkmal der Kindeswohlgefahr in tatsächlicher Hinsicht aufzuklären.

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Mann kassiert 15.000 Euro Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung
 
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem deutschen Vater Recht gegeben, der sich seit über elf Jahren vergeblich um regelmäßigen Umgang mit seinem Sohn bemüht. Zugleich wiesen die Straßburger Richter die Bundesregierung an, dem 52-Jährigen aus Heidelberg 15.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Die Mutter hatte dem Mann kurz nach der Geburt im Jahre 2003 jeglichen Kontakt mit dem Sohn untersagt.
 
Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte bereits in mehreren früheren Urteilen ledigen oder geschiedenen Vätern Recht gegeben, die sich von der deutschen Justiz benachteiligt sahen. Als Folge dieses Urteils sollte Deutschland Klägern Möglichkeiten einräumen, um Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen.
 
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Gutachterin muss 50.000,00 Euro Schmerzensgeld zahlen

Urteil der 3. Kammer des Landgerichts Saarbrücken vom 29.1.2015 - 3 O 295/13

I. Die materiellen Ansprüche des Klägers gegen die Beklagte auf Grund eines fehlerhaften Gutachtens der Beklagten in der Frage der Glaubwürdigkeit der ... und der daraus folgenden rechtswidrigen Inhaftierung des Klägers wegen des sexuellen Missbrauchs zu Lasten der ... werden dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt.

II. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein angemessenes Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz des BGB ab dem 15.05.2014 zu zahlen, im Übrigen wird der Klageantrag zu 2) betreffend des Schmerzensgeldes abgewiesen.

III. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu erstatten, der ihm durch die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (Verlust der Dienstbezüge) und durch den vorzeitigen Pensionsbezug (Kürzung der Pensionsbezüge) entstanden ist, soweit der Schaden nicht durch Dritte bereits ausgeglichen wurde.

IV. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger die künftigen weiteren materiellen und immateriellen Schäden zu erstatten, die diesem durch das fehlerhafte Gutachten der Beklagten in der Frage der Glaubwürdigkeit der ... und die daraus folgende rechtswidrige Inhaftierung wegen des sexuellen Missbrauchs zu Lasten der ... entstehen werden.

http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=4884




Hirtenbrief an Papst Franziskus

Von der 1. weiblichen Ministrantin aus Alzenau „Sonja Bergfeld geb. Kaiser“

Liebe Brüder und Schwestern

Ebenso wie Ihr, bin ich über die unmenschlichen Handlungen der deutschen Jugendämter entsetzt. Ihre kinder- und familienfeindlichen Taten sind nicht mehr länger hinzunehmen, da alle Freien Träger der katholischen und evangelischen Kirche angehören.

Hiermit fordere ich, Sonja Bergfeld, den Heiligen Vater Papst Franziskus als Oberhaupt unserer Kirche auf, in Rom ein Treffen mit allen Bischöfen einzuberufen, um endlich eine Lösung für den stattfindenden Kindesmissbrauch sowie die angewandte schwarze Pädagogik in deutschen Kinderheimen herbeizuführen.

Ebenso sollen alle Kinder, die mit Hilfe der deutschen Paragraphen die Novellierung des BGB § 1666 im März 2008 und dem Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) SGB § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung § 42 Inobhutnahme bei Kindern und Jugendlichen sowie mit haltlosen und ungeprüften Gründen von ihren Eltern geraubt wurden, unverzüglich befreit werden. Da jede Trennung bei betroffenen Kindern und Eltern ein Trauma auslöst, bitte ich Papst Franziskus um eine zureichende Stellungnahme, sowie die Veröffentlichung an alle Gläubigen.

Ich verweise auch auf die Heilige Schrift Matthäus 19,14 „Das Jesus sagte: Lasset die Kinder zu mir kommen, denn ihnen gehört das Himmelreich!“

Ist es der Wille Gottes, dass die Kinder in Deutschland vorher durch die Hölle geschickt werden?

Steht in der Bibel geschrieben, dass Familien zerstört werden sollen und Kinder missbraucht werden dürfen?

 Ich weiß, dass unser Vater im Himmel erbarmen hat, mit den armen Kinderseelen, die jährlich in der Obhut der Jugendämter qualvoll sterben.

Jeder Freie Träger, jeder Mitarbeiter im Jugendamt und Heimbetreuer ist ein Judas unserer Zeit! Wie kann die Kirche diese Judas und Verräter weiterhin unterstützen und gewähren lassen?

Der Teufel ist schon viel zu lange unter uns. Hat Gott sich unseren Kindern abgewandt? Meine Kinder beten jeden Abend. “Lieber Gott, wenn du ein gerechter Gott bist, wieso lässt du das zu?“

Paulus aber sprach zu Ihnen:“ Sie haben uns ohne Recht und Urteil öffentlich gestäubt, die wir Römer sind, sie sollen selbst kommen und uns hinausführen!“
Apostelgeschichte 16,37

Und nun sage ich Euch, lasst ab von diesen Menschen und lasst sie fahren. Ist der Rat oder das Werk aus den Menschen, so wird es untergehen Apostelgeschichte 5,38

So wie in der Apostelgeschichte sollte die deutsche Politik und die Kirche ehrfürchtig mit dem Volk umgehen und seine Mütter und Kinder ehren, dann wird wieder Gerechtigkeit walten! Dann richtet das Volk und dann Gnade Euch Gott!

Herr Jesus Christus,

hilf der Kirche, unsere Kinder von den Judas zu befreien und lass sie bitte alle glücklich mit ihren Familien leben, so wie es von unserem Herrn vorgesehen ist. Bestrafe jene, die sich über den Willen des Lieben Gottes und unserer Kinder hinwegsetzten und vergib ihnen bitte nicht, denn sie wissen genau, was sie tun!

Da unsere Kinder das höchste Gut unserer Gesellschaft sind, ist es meine Pflicht, diesen Hirtenbrief nicht nur nach Jerusalem zu senden, sondern an die gesamte Weltbevölkerung.




Sanktionierten alleinerziehenden Müttern droht Kindesentzug

Mütter, die im ALG II-Bezug stehen und mindestens eine 30 %ige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. So erfuhr Gegenwind e.V. bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe.
 
Eine Anfrage hinsichtlich dieser Zusammenarbeit beim Landrat Herrn Scheurer ergab lediglich, dass der Landkreis die gesetzlich zugewiesene Aufgabe, die Sicherung des Kindeswohles, mit dieser Kooperation wahrnehme und diese Anfrage an das zuständige Jugendamt weitergeleitet hat.
 
Da der Landrat Herr Scheurer Kenntnis haben muß und die Anfrage dennoch weiterleitet, ohne eine befriedigende Antwort zu geben, läßt vermuten, dass mit der Zuständigkeitsverschieberei etwas vertuscht werden soll, oder von der Öffentlichkeit ferngehalten werden soll. Jedenfalls steigt bei den betroffenen Müttern der psychische Druck und die Angst zusätzlich enorm an.
 
Sorgt man sich wirklich um das Wohl des Kindes, schafft man diese unwürdigen Sanktionen ab und versucht nicht, Müttern mit dem Schlimmsten was ihnen passieren kann, nämlich den Verlust ihres Kindes, noch mehr in die Enge zu treiben.
 
Quelle: http://www.kindesentzug24.com/sanktionierten-alleinerziehenden-muettern-droht-kindesentzug/



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