Datenschutzeinstellungen ändern
Tatort Jugendamt und Familiengericht

Glossar

Begriffserklärungen zum Familienrecht, Sorgerecht und Familienverfahren

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

A

Ablehnung von Behördenmitarbeitern und von Gerichtspersonen

Im Sozialrecht: Befangenheit

Akteneinsicht

Einsichtnahme in die von der Behörde angelegten Akten. Das Recht auf Akteneinsicht ist Teil des grundgesetzlich geschützten rechtlichen Gehörs, aber in den einzelnen Verfahrenszweigen unterschiedlich ausgeprägt.*

Amtsanmaßung

Straftat, die begeht, wer sich unbefugt mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentl. Amtes vorgenommen werden darf.*
nach oben
B

Befangenheit

Ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren ist nur dann gewährleistet, wenn das Gericht den Prozess vorurteilsfrei leitet und seine Entscheidung ausschließlich auf die im Verlauf des Prozesses gewonnenen Erkenntnisse stützt. Wenn ein Richter befangen ist, ist dies nicht gegeben.
Die Befangenheit eines Richters kann sich sowohl aus der Prozessmaterie als auch aus persönlichen Gründen ergeben.*

Beschwerde- und Petitionsrecht

Jedermann zustehendes Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und die Volksvertretung zu wenden, Art. 17 GG und die entsprechenden Bestimmungen der Länderverfassungen. Wer eine Petition einreicht, hat ein Recht darauf, dass die angegangene Stelle die Eingabe nicht nur entgegennimmt, sondern auch sachlich prüft und dem Bittsteller zumindest die Art der Erledigung schriftlich mitteilt.*
nach oben
C

Contergan-Kinder

Im Sozialrecht: Die sog. Contergan-Kinder erhalten Leistungen der Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder". Die Leistungen werden weder in der Grundsicherung für Arbeitsuchende noch in der Sozialhilfe als Einkommen angerechnet.*
nach oben
D

Dienstaufsichtsbeschwerde

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist der an eine übergeordnete Person oder Behörde gerichtete Antrag, eine Entscheidung oder das Verhalten eines Beamten sachlich oder dienstrechtlich zu überprüfen. Sie ist an keine Frist und keine bestimmte Form gebunden und kann also von jedermann erhoben werden. Allerdings hat die Dienstaufsichtsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung. Die Aufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Beschwerde entgegenzunehmen, sich sachlich mit ihr zu befassen und den Antragsteller per Bescheid über ihre Maßnahmen zu informieren.*

Disziplinarmaßnahmen

Bei schuldhaften Dienstvergehen von Beamtinnen und Beamten können auch gegen diese Disziplinarmaßnahmen nach dem Landesdisziplinargesetz verhängt werden.***
nach oben
E

Eidesstattliche Versicherung

Kommt der Gläubiger, obwohl er eine oder mehrere dieser Maßnahmen durchgeführt hat, nicht zu seinem Geld, so kann er vom Schuldner die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verlangen. Das Gericht bestimmt dann auf Antrag einen Termin, bei dem der Schuldner sein gesamtes Vermögen offenbaren und die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt versichern muss.*

Elterliche Sorge

Eltern haben das Recht und die Pflicht, für ihre noch nicht volljährigen Kinder zu sorgen. Man versteht darunter die Fersonensorge und die Vermögenssorge. Die Personensorge beginnt damit, dass die Eltern ihr Kind beim Standesamt eintragen lassen, dass sie ihr Kind erziehen, in die Schule schicken, ihm eine Ausbildung zuteil werden lassen.*

Elternrecht

Das Recht der Eltern und gleichzeitig die in erster Linie ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Der Staat hat hierbei nur eine überwachende, unterstützende und ergänzende Funktion. Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur aufgrund eines Gesetz es von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.*

Erziehungsbeistand

Einen Erziehungsbeistand kann sich jeder Elternteil bestellen lassen, wenn er sich selbst der Erziehung seines Kindes nicht mehr gewachsen fühlt und Hilfe braucht. Voraussetzung ist, dass dem Elternteil die Personensorge allein zusteht.*
nach oben
F

Falschaussage

Straftat eines Zeugen oder Sachverständigen, die entweder in einer falschen uneidlichen Aussage vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle besteht oder in einer falschen eidlichen Aussage vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (Meineid, Falscheid).
Vorsätzliche uneidliche F. eines Zeugen od. Sachverständigen vor Gericht od. einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle wird nach § 153 StGB mit Freiheitsstrafe von 3 Mon. bis zu 5 Jahren, in schweren Fällen nicht unter 1 Jahr bestraft. Strafbar ist sowohl Anstiftung zur Falschaussage (§ 48 StGB), wie auch die erfolglose Anstiftung zur Falschaussage nach § 159 StGB; wird Falschaussage rechtzeitig berichtigt, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 158 StGB).*

Familie

Das deutsche Gesetz bietet der Familie verfassungsmäßigen Schutz, definiert aber an keiner Stelle, was es unter dem Begriff Familie versteht. Grundsätzlich ist jedoch der aus Eltern und Kindern bestehende engere Familienverbund gemeint.*

Familienrecht

Teil des Zivilrechts, der sich mit den rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten und Verwandten, insbesondere zwischen Eltern und Kindern, beschäftigt. Das Familienrecht ist im vierten Buche des BGB zusammengefaßt.*
nach oben
G

Gürtelkinder

sind die nichtehelichen Kinder, deren Eltern nachträglich heiraten. Sie werden mit der Eheschliessung ehelich (§ 1719 BGB) und erhalten den Namen des Vaters, nichteheliche Kinder.*

Gutachten

Hilfsmittel für das Gericht zur Beurteilung von Tatsachen, zu der ihm selbst die erforderliche Sachkunde fehlt. Gutachten werden von Sachverständigen (Wissenschaftlern, Ärzten, Ingenieuren usw.) erstellt. Sachverständige sind Gehilfen des Gerichts. Die für die Entscheidung aus dem G. zu ziehenden Schlußfolgerungen bleiben dem Gericht vorbehalten.*
nach oben
H

Halbbürtige Geschwister

Halbgeschwister oder Stiefgeschwister sind Geschwister, die nur einen Elternteil gemeinsam haben. Sie sind miteinander verwandt, nicht verschwägert. Eheverbot, Verwandtenehe.*
nach oben
I

Internationales Familienrecht

teilweise im Einführungsgesetz zum BGB geregelt. Es legt für die deutschen Gerichte und Behörden fest, ob in familienrechtlichen Angelegenheiten mit Ausländern deutsche oder ausländische Gesetze anzuwenden sind.*

Internationales Privatrecht

Internationales Privatrecht (IPR): enthält die (innerstaatlichen) Bestimmungen, die regeln, welches Recht bei der Beteiligung ausländischer Elemente an einem Rechtsgeschäft (Vertrag, Familienrecht, Erbrecht) anzuwenden ist. Dazu bestimmt das IPR Anknüpfungsregeln für die verschiedenen Sachverhalte, so z.B. die Staatsbürgerschaft der Beteiligtenn, die Belegenheit von Grundstücken, den Sitz von Unternehmen. Davon ausgehend stellt es Regeln zur Bestimmung des anzuewendenden Rechts für den betreffenden Sachverhalt auf. Grundsätzlich können die Beteiligten das anzuwendende Recht auch selbst vereinbaren (Rechtswahlprinzip). Das Internationale Privatrecht ist im EGBGB geregelt, es wird auch als "Kollisionsrecht" (wegen des Zusammentreffens verschiedener Rechtsordnungen) bezeichnet.***
nach oben
J

Jugendamt

Eine besondere Aufgabe der Jugendämter besteht darin, zum Wohle des Kindes festzustellen, welchem Elternteil das Sorgerecht im Scheidungsfall zufallen soll. In allen diesen Fällen schalten die Familienrichter die Jugendämter ein, deren Mitarbeiter sich dann die Wohnverhältnisse von Eltern und Kindern ansehen und die persönlichen Beziehungen überprüfen. Das Gutachten des Jugendamtes kann ausschlaggebend sein für die Übertragung des Sorgerechts.*
nach oben
K

Kindesentziehung

Straftat, die begeht, wer eine Person unter 18 Jahren durch List, Drohung oder Gewalt ihren Eltern, ihrem Vormund oder ihrem Pfleger entzieht. Da die Vorschrift das Erziehungsrecht schützen soll, wird die Tat auch nicht durch die Einwilligung des Minderjährigen gerechtfertigt.*

Kindesraub

begeht, wer eine minderj. Person unter 18 Jahren durch List, Drohung od. Gewalt ihren Eltern, ihrem Vormund od. ihrem Pfleger entzieht (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren od. Geldstrafe).*

Kindeswohl

Problematisch wird das Kindeswohl, wenn sich die Eltern nicht mehr einig sind, was für die Kinder wirklich am besten ist oder wenn es tatsächlich zu einer missbräuchlichen Ausübung der elterlichen Sorge kommt.
Der einfachere Fall ist der, dass jeder voneinander getrennt oder in Scheidung lebende Elternteil der Meinung ist, das Wohl des gemeinsamen Kindes wäre bei ihm am besten gewährleistet. In diesen Fällen entscheidet der Richter im Zusammenwirken mit dem Jugendamt, bei wem - zumindest nach Meinung des Gerichts - das Wohl des Kindes am meisten gewährleistet ist. Es werden dabei zahlreiche Kriterien herangezogen, z.B. wie das Kind bei welchem Elternteil wohnen, ob es die vertraute Umgebung aufgeben, eventuell die Schule wechseln muss, wer Zeit für das Kind aufwenden bzw. insbesondere auch die schulische Betreuung übernehmen kann und ähnliches.
Schrecklich sind dagegen die nach wie vor und in keineswegs geringer Zahl vorhandenen Fälle des Sorgerechtsmissbrauchs, die zu einer schlimmen Gefährdung des Kindeswohls führen.

Kristallkinder

Man nennt sie Kristall-Kinder, da sie für die meisten Menschen ganz besondere Kinder sind.
Denn diese "KINDER der NEUEN ZEIT" werden mit Fähigkeiten geboren, die für viele Eltern sehr ungewöhnlich erscheinen, ja sogar beängstigend wirken können.
KRISTALL-KINDER fallen durch ihren scharfen, durchdringenden, wachsamen aber auch sehr liebevollen Blick auf. Sie haben blaue oder ganz dunkle große Augen.
Ein zusätzliches Erkennungszeichen dieser Kinder ist, sie haben einen sehr leichten, federnden Gang (GODO). Sie treten mit dem Vorderfuß zuerst auf und nicht, wie fast alle Menschen, mit der Hacke.
mehr dazu auf https://kinderundelternblog.wordpress.com/kristallkinder/
nach oben
L

Landgericht

Die zweite Instanz der ordentlichen Gerichte. Sie hat eine doppelte Aufgabe: Einerseits ist sie als erste Instanz zuständig im Zivilprozeß für Sachen mit einem Streitwert über 6000,-DM, im Strafprozeß für die Aburteilung von schweren Straftaten. Andererseits ist sie als zweite Instanz zuständig für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Amtsgerichte.*

Legalitätsprinzip

Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, jedem auf zureichenden Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat nachzugehen und entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Im Gegensatz dazu steht das in vielen anderen Staaten Europas und den USA geltende Opportunitätsprinzip, nach dem die Staatsanwaltschaft nach freiem Ermessen entscheidet, ob sie in einem Verdachtsfall Ermittlungen einleitet oder nicht.***

LSBTTI-Menschen

Das sind Menschen bestimmter sexueller und geschlechtlicher Identitäten: Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle. Um Ihre Interessen gemeinsam vertreten zu können haben sich diese Minderheiten politisch den Oberbegriff LSBTTI gegeben.
nach oben
M

Meineid

Als Meineid bezeichnet man das bewusste falsche Schwören vor Gericht oder vor einer anderen Stelle, die zur Abnahme von Eiden befugt ist. Er gilt als Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr belegt.
Allerdings würdigt der Gesetzgeber, dass es Situationen gibt, in denen Eheleute, Verlobte oder Verwandte sich unter Umständen zu einer Falschaussage gezwungen sehen können, etwa weil sie eine Bestrafung des ihnen nahe Stehenden verhindern wollen. In solchen Fällen kann das Gericht einen Aussagenotstand annehmen und das Strafmaß senken. Strafmildernd wirkt es sich auch aus, wenn ein Meineid rechtzeitig berichtigt wird.*

Meinungs- und Pressefreiheit

Nach Artikel 5 des Grundgesetzes hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Grundrecht auf Meinungsfreiheit ist ein allgemeines Menschenrecht.*

Missbrauch Abhängiger

Wer Kinder, Jugendliche od. wegen Gebrechlichkeit od. Krankheit Wehrlose, die seiner Fürsorge od. Obhut unterstehen od. seinem Hausstand angehören od. die von dem Fürsorgepflichtigen seiner Gewalt überlassen worden od. durch ein Dienst- od. Arbeitsverhältnis von ihm abhängig sind, quält od. roh misshandelt, od. wer durch böswillige Vernachlässigung seiner Pflicht, für sie zu sorgen, sie an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe von 3 Mon. bis zu 5 Jahren bestraft, in besonders schweren Fällen 1 Jahr bis zu 5 Jahren (§ 223b StGB).*
nach oben
N

Nötigung

Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe wird belegt, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch die Androhung eines "empfindlichen Übels" zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ihm also ein bestimmtes Verhalten aufzwingt. Dabei ist schon der Versuch strafbar. Als rechtswidrig gilt die Tat dann, wenn die Gewaltanwendung oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck nicht in einem angemessenen Verhältnis steht.*
nach oben
O

Oberlandesgericht (OLG)

Die dritte Instanz der ordenthchen Gerichte (in Berlin als Kammergericht bezeichnet). Sie ist in erster Linie in Zivilprozessen tätig, und zwar entscheidet sie dort über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte. Sie ist aber auch zuständig für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Familiengerichte.*
nach oben
P

Petitionsrecht

Im Grundgesetz ist für jedermann das Recht verankert, dass er sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden darf. Unter den zuständigen Stellen versteht man die für das Anliegen zuständige Behörde oder Aufsichtsbehörde.
Wer eine Petition einreicht, hat Anspruch darauf, dass sich das Parlament oder die zuständige Stelle mit seiner Eingabe befasst und ihm einen schriftlichen Bescheid darüber zukommen lässt.*

Prozessbetrug

Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falscher Beweismittel (Beweismittelbetrug) oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet. Die Zielrichtung muss jedoch ein Vermögensschaden für den Prozessgegner sein. Die Tat ist in Deutschland ein Vergehen gem. § 263 StGB.

Prozesskostenhilfe

Die volle oder teilweise Befreiung einer Partei von den Prozesskosten. Prozesskostenhilfe kann für jede Art von Verfahren beantragt werden. Sie kommt grundsätzlich nur den Parteien zugute, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage sind, die Prozesskosten selbst zu tragen (pers. Voraussetzung). Sachliche Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe ist die hinreichende Erfolgsaussicht eines gerichtlichen Verfahrens. Außerdem darf die Führung eines Prozesses nicht mutwillig erscheinen. In Verfahren vor dem Familiengericht wird die Prozesskostenhilfe nunmehr Verfahrenskostenhilfe genannt. Geändert hat sich insoweit nur der Name.***
nach oben
Q

Quellenangabe

Soweit es zulässig ist, urheberrechtlich geschützte Werke ganz oder auszugsweise (z.B. auch in Zitaten) zu Vervielfältigungen oder Verbreitungen zu verwenden (z.B. für den Schul- oder Unterrichtsgebrauch, für öffentliche Reden usw.), ist nach § 63 UrhG nötig, die Quelle seets deutlich anzugeben. Das gleiche gilt für befugte Verwendung von Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren.*
nach oben
R

Rücknahme von Rechtsmitteln

Ein Rechtsmittel kann i. d. R. jederzeit bis zur Entscheidung des Rechtsmittelgerichts, z. T. auch noch danach bis zum Eintritt der Rechtskraft, zurückgenommen werden. Nach den meisten Verfahrensordnungen ist jedoch die Zurücknahme nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung über das Rechtsmittel nur mehr mit Zustimmung des Gegners möglich (z.B. §§ 302, 303 StPO, § 515 ZPO).*

Rechtspfleger

Bei den Gerichten tätige Beamte des gehobenen Dienstes, die, obwohl sie keine Juristen sind, Aufgaben wahrnehmen, die früher von Richtern wahrgenommen wurden. Es handelt sich dabei in der Regel um einfachere (Routineangelegenheiten, es gibt aber auch ganze Verfahrensarten, die grundsätzlich von Rechtspflegern bearbeitet werden (zum Beispiel fast die gesamte freiwillige Gerichtsbarkeit, das Mahnverfahren, die Kostenfestsetzung, die Zwangsvollstreckung). Im Rahmen ihrer Tätigkeit genießen die Rechtspfleger dieselbe (sachliche) Unabhängigkeit, die auch die Richter haben, das heißt es können ihnen keinerlei Anweisungen darüber erteilt werden,wie sie zu entscheiden haben. Gegen ihre Entscheidungen ist das -»Rechtsmittel der Erinnerung gegeben, über die Richter des Gerichts entscheiden müssen, dem der Rechtspfleger angehört.*
nach oben
S

Sorgerecht

Die elterliche Sorge oder das Sorgerecht umfasst alle Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern. Sie bezieht sich sowohl auf die Person des Kindes, Personensorge als auch auf dessen Vermögen, Vermögenssorge. Die Eltern üben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und im gegenseitigen Einvernehmen zum Wohl des Kindes aus. Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen. Gelingt dies nicht, können sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Bei ehelich geborenen Kindern haben die Eltern automatisch das gemeinsame elterliche Sorgerecht. Eine Veränderung tritt erst dann ein, wenn dies zum Wohl des Kindes mittels gerichtlicher Hilfe geboten ist oder unter Umständen im Fall einer Scheidung der Eltern.*

Strafanzeige

Darunter versteht man jede Mitteilung eines Sachverhaltes, der nach Meinung des Anzeigenden Anlass für eine Strafverfolgung bietet. Mit der Anzeige wird also lediglich angeregt zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Sie verpflichtet die Ermittlungsbehörden zur Prüfung. Eine Anzeige kann bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder beim Amtsgericht erstattet werden. Eine bestimmte Form der Anzeige ist nicht erforderlich. Wird sie lediglich mündlich erstattet, so muss sie beurkundet werden. Die Beurkundung erfolgt in der Regel durch schriftliche Aufzeichnung. Eine vertrauliche Anzeige ist genauso möglich wie eine auf bestimmte Personen oder Taten beschränkte Anzeige.***
nach oben
T

Täuschung arglistige

ist für den Getäuschten ein Anfechtungsgrund nach § 123 BGB. Der Tatbestand des § 123 BGB setzt zunächst eine widerrechtliche Täuschungshandlung voraus. Darunter versteht man jedes Tun oder Unterlassen, durch welches Tatsachen vorgespiegelt, entstellt oder unterdrückt werden.*
nach oben
U

Umgangsrecht

Im Juli 1998 trat eine Neuregelung des elterlichen Sorgerechts in Kraft. Bis dahin gewährte der Gesetzgeber den Eltern ein Recht auf Umgang mit ihren ehelichen Kindern, während er deren Ansprüche nicht festlegte. Das ist nun anders: Auch das Recht des Kindes auf Umgang mit beiden Eltern ist durch die Gesetzesnovelle verankert, was wiederum bedingt, dass die Eltern verpflichtet sind, sich tatsächlich um ihren Nachwuchs zu kümmern. Im Fall der Scheidung hat jeder Elternteil alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Der Sorgeberechtigte darf den ehemaligen Partner nicht in ein schlechtes Licht rücken.
Auf Antrag regeln die Familiengerichte Einzelheiten des Umgangs, falls sich die getrennten Paare nicht darüber verständigen können. Häufig aber gestatten sie den nicht sorgeberechtigten Eltern nur wenige Kontakte mit den Kindern, in der Regel nicht öfter als jedes zweite Wochenende oder noch seltener.
Eine weitere beachtenswerte Neuregelung betrifft Großeltern, Geschwister, den Ehepartner eines Elternteils, der mit einem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat und Personen, bei denen ein Kind eine ganze Weile in Familienpflege war.
Sie alle haben jetzt ein Recht auf Umgang mit dem betreffenden Kind, wenn dies dessen Wohl dient. Beispielsweise können die Großeltern sogar mithilfe eines kinderpsychologischen Gutachtens den Kontakt zu ihrem Enkel einfordern. §§ 1684 ff. BGB*
nach oben
V

Vater

der Erzeuger eines Kindes. Er hat bei einem ehelichen minderjährigen Kind zusammen mit der Mutter das Recht und die Pflicht, für das Kind zu sorgen (elterliche Sorge).*
nach oben
W

Widerspruch

Die Möglichkeit zum Widerspruch ist in verschiedenen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren gegeben.
Im Verwaltungsverfahren kann z. B. gegen den Erlass eines Verwaltungsaktes Widerspruch eingelegt werden.
Im Zivilprozess kann Widerspruch gegen den Erlass eines Mahnbescheids eingelegt werden. Die Folge davon ist, dass kein Vollstreckungsbescheid erlassen und das Verfahren in ein normales Streitverfahren übergeführt wird. Gegen eine einstweilige Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden mit der Folge, dass eine mündliche Verhandlung anberaumt wird.*

Wiederaufnahmeverfahren

Das Wiederaufnahmeverfahren ist ein Verfahren, das ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren wieder aufnimmt und neu durchführt. Dies ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen möglich (z.B. wenn ein Urteil auf einer schuldhaften falschen Zeugenaussage beruht).***
nach oben
X

Xanthippe

"Xanthippe" war das ständig keifende Weib des griechischen Philosophen Sokrates. Wenn ein Gewitter oder ein nörgelndes Weib im Anmrasch ist, kann man dies Xanthippe nennen.**
nach oben
Y

Yellowpressniveau

Wenn etwas auf "Yellowpressniveau" ist, dann ist es sehr boulevardlastig und beschäftigt sich mit Klatsch und Tratsch.**

Yogeshwar

In Anlehnung an den TV-Erklärer der Nation, Ranga Yogeshwar, Bezeichnung für einen besserwisserischen Menschen, der trotz Gegenteilbeweis an seinen falschen Entscheidungen verbissen festhält.**
nach oben
Z

Zeugenbeeinflussung

Einwirkung auf einen Zeugen zum Zwecke der Abgabe einer dem Einwirkenden günstigen Aussage, kann als Anstiftung od. als Beihilfe zum Falscheid, Falschaussage, als Verleitung zum Falscheid od. als erfolglose Anstiftung zur Falschaussage od. des Falscheides strafbar sein.*
nach oben
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Quellen:
* ** ***

  Das könnte Sie auch interessieren:
Kreuzzug gegen Familiengericht und Jugendamt Kreuzzug gegen Familiengericht und Jugendamt
Proteste gegen Willkür und Betrug im Familienrecht
Demo "Kinderhandel als Familienpolitik mit Justitzunterstützung"
Rauchpatronen die zusammen mehr als 1000m³ Qualm erzeugten
In einjähriger Bauzeit entstanden 2m große Vögel aus Massivholz
Protest mit bis zu 1m großen Puppen

Strafanzeige gegen Richter in Familiensachen Strafanzeige gegen Richter in Familiensachen

Tatorte: Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht
Bisherige Erfahrungen aus unzähligen gesammelten Akten mit Justizorganen zeigen deutlich den Stillstand der Rechtspflege und Rechtsbankrott auf.
Das Eingreifen der zuständigen Organe ist zwingend notwendig.