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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Tips & Ratschläge

Hilfe, Tips und Ratschläge im Familienrecht

Wenn das Jugendamt einen Besuch ankündigt

Eine geldgierige Branche buhlt um in Obhut genommene Kinder und heizt das Geschäft an. Unsere Politiker lassen es geschehen.

Vorsorgevollmacht

Eine rechtliche Betreuung kann durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden.

BUNDESNOTARKAMMER

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.

Antrag auf Eintragung einer Vorsorgeurkunde Vollmacht zur Erledigung von:
• Vermögensangelegenheiten
• Angelegenheiten der Gesundheitssorge
• Angelegenheiten der Aufenthaltsbestimmung
• Sonstige persönliche Angelegenheiten


Qualitätskontrolle des Gutachtens

Nehmen Sie eine Begleitperson mit zum Termin bei ihrem Gutachter

Die Anwesenheit einer Begleitperson ohne Äußerungs- bzw. Beteiligungsrecht ist bei einem medizinisch oder psychologischen Gutachten gestattet.
... hier Urteil lesen →www.justiz.nrw.de Der Beschluss ist unanfechtbar.

Weist ein Gutachten Mängel auf, so kann z.b. bei der bekannten Psychiaterin Dr. med. Hanna Ziegert zur Vorlage bei Gericht ein Qualitätskontrolle- Gutachten erstellt werden lassen. So ein Qualitätskontrolle- Gutachten kostet zwischen 300 und 500 Euro, je nach Umfang.
Für die DeutscheAnwaltAkademie behandelt Dr. Hanna Ziegert im Rahmen der Fachanwaltsausbildung psychiatrisch-psychodynamische Themen.

Frau Dr. Ziegert wird positiv bewertet. Zitat:
Dr Ziegert jedoch habe ich zuerst das Gutachten gesendet, sie hat sich das Gutachten angesehen und sie hat danach befunden, das Gutachten weist gravierende Mängel auf, erst dann habe ich bezahlt. Wäre das Gutachten einwandfrei gewesen, hätte sie mir das gesagt und ich hätte nichts bezahlen müssen.
Danke für die Rückmeldung.

Familienpsychologische Gutachten werden auch von Prof. Dr. Werner Leitner vorab kostenlos überprüft. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gutachten auf dem Postweg zugesendet wird.
Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie automatisch eine fernmündliche Rückmeldung.
Erst wenn Sie nach der Rückmeldung eine schriftliche Stellungnahme bzw. eine entsprechende Expertise wünschen, müsste ein Honorar vereinbart werden, das in Abhängigkeit vom Arbeitsaufwand von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann.

Überprüfen Sie das Gutachten nach folgenden Punkten:

 • Qualifikation des Gutachters
 • Formale Gestaltung des Gutachtens
 • Text
 • Vollständigkeit der Akten
 • Verwendete Test
 • Wurde eine Anamnese durchgeführt, ist sie ausreichend?
 • Glaubwürdigkeit/Kompetenz der befragten Personen
 • Neutralität des Gutachters
 • Folgerichtigkeit der Empfehlungen


Tips für Anschreiben

Ich würde jedem raten, sich gleichzeitig noch an andere Stellen zu wenden, sofern ihr das noch nicht getan habt. Da wäre zum einen der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes - und hier gleich die Amtsleitung anschreiben. Dann würde ich auch das Gesundheitsamt informieren.
Um das ganze noch zu verstärken, könnt ihr auch noch das Sozial- und Justizministerium anschreiben.
In jedem Anschreiben sollte vermerkt sein wer noch informiert wurde. So weiß einer vom anderen Bescheid und es wird sich keiner trauen, ihre Schreiben unbeantwortet zu lassen.

Wenn Sie nicht möchten, dass Beamte ihre Schreiben kopieren und weiterleiten, dann schreiben sie z.Hd. und oben im Briefkopf: "Streng Vertraulich".

Persönliche Gespräche mit Behörden

Persönliche Gespräche mit Zuständige Sozialpädagogen oder Beamten bewirken mehr als ein Anschreiben. Am besten versucht man gleich einen Gesprächstermin bei der jeweiligen Geschäftsleitung von Behörden oder den Präsidenten der jeweiligen Gerichte zu bekommen. Da erreicht man oft mehr als bei einem Gespräch mit deren Angestellten.

» Bei Gesprächen und Verhandlungen müssen Sie davon aus gehen, dass alles was Sie sagen gegen Sie verwendet wird. Achten Sie darauf, dass Sie nichts Falsches sagen!
» Legen Sie sich für jede erdenkliche Frage zu jedem Punkt eine passende Antwort bereit!
» Wenn Sie sich gegen Lügen verteidigen müssen, verweisen Sie auf Ihre Beschwerden und/oder anderslautende Dokumente!
» Verfassen Sie ein Protokoll, für Ihre Akten und zur Kontrolle!

Hausbesuch vom Jugendamt

» Wenn das Jugendamt einen Besuch ankündigt, sagen Sie nicht sofort zu, sagen Sie, Sie rufen zurück und machen einen Termin!
» Organisieren Sie sich einen Anwalt oder Zeugen bzw. Beistand, der bei dem Besuch zugegen sein wird und machen Sie mit ihm einen Termin (und möglichen Ersatztermin) aus!
» Lassen Sie sich die Dienstausweise zeigen, notieren Sie Name, Posten, Amt und ggf. Dienstgrad!
» Kündigen Sie an, dass Sie ein Protokoll erstellen werden!
» Erfolgt der Hausbesuch aufgrund einer Gefährdungsmeldung, was wahrscheinlich der Fall sein wird, bestehen Sie darauf, dass sie Ihnen vorgelegt wird!
» Lehnen Sie auf keinen Fall die angebotene Hilfe ab! Erklären Sie, dass Sie notwendige Hilfen gerne in Anspruch nehmen, dass Sie aber erst die Gefahrenlage etabliert haben wollen und dazu gehört auch, dass Ihnen die Vorwürfe aus der Gefährdungsmeldung offen dargelegt werden.
» Das Jugendamt wird Ihnen einen Antrag für irgendwas geben und eine Unterschrift fordern. Unterschreiben Sie nicht, nehmen Sie den Wisch höflich entgegen und sagen Sie, dass Sie den Antrag erst in Ruhe durchlesen und/oder mit Ihrem Anwalt besprechen wollen.
» Verfassen Sie Ihr Protokoll und lassen Sie es von Ihrem Zeugen unterschreiben.
» Sobald Sie von einer Herausnahme/ Inobhutnahme ihres Kindes erfahren, besorgen Sie sich einen guten Anwalt, reichen sofort einen schriftlichen Wiederspruch beim Jugendamt und beim Gericht ein!
» Greifen Sie jede Falschheit und Lüge auf und verwenden Sie in jedem einzelnen Falle den Beschwerdeweg! Lassen Sie Ihren Anwalt prüfen, ob ggf. eine Strafanzeige angesagt ist.
» Führen Sie Akteneinsicht bei Jugendamt und Gericht und ggf. bei Subunternehmen des Jugendamts durch! Gehen Sie nicht allein, nehmen Sie einen Anwalt oder Beistand mit!
» Reklamieren Sie die Fehlenden Seiten! Werden Ihnen diese Verweigert, starten Sie unverzüglich mit dem Beschwerdeweg!
» Überprüfen Sie, ob die relevanten Dokumente, die sich in der Jugendamtsakte befinden, auch in der Gerichtsakte sind!
» Geben Sie die fehlenden Unterlagen ans Gericht und Jugendamt!
» Verlassen Sie sich niemals darauf, dass das Jugendamt alle wichtigen Dokumente ans Gericht weiterleitet! Niemals!
» Bei Eltern mit Migranten Hintergrund, wurde sichergestellt, dass diese verstehen was gesagt wurde?
» Wenn nicht, machen Sie eine Eingabe beim Verwaltungsgericht!
» Prüfen Sie, ob nicht der Straftat-bestand der Rechtsbeugung (§339 StGB) gegeben ist!

Anmerkung: Das gemeinsame Etablieren der Gefährdungslage mit den Erziehungs-berechtigten ist eine gesetzliche Forderung.


Führen Sie ein Tagebuch

Ein Tagebuch dient als Speicher für Erlebnisse, Erfahrungen, Ideen sowie geführte Termine mit Behörden und Ämter einschlieslich Gesprächsnotizen. Nur wenn Sie das Tagebuch konsequent fortführen, haben sie ein Notizbuch zur Hand, auf das jederzeit zurück gegriffen werden kann und Erinnerungen weckt.
Ob das Tagebuch per Hand auf Papier oder Tastatur am Computer geschrieben wird ist jeden selbst überlassen.
Versehen Sie einzelne Einträge mit einem Datum und einer einfachen Überschrift. Das hilft rückblickend die Einträge besser sortieren und erinnern zu können.

Die zweite Chance

Wiederaufnahmeverfahren haben das Ziel, rechtskräftige Gerichtsurteile nachträglich zu überprüfen. Schwere Verfahrensmängel, Falschaussagen, gefälschte Urkunden, Verletzung der Wahrheitspflicht eines Gutachters oder Straftaten, die Einfluss auf das Urteil hatten sind Wiederaufnahmegründe. Neue Tatsachen reichen nicht aus. Dann heißt es alles auf Anfang. Das ursprüngliche Gerichtsverfahren wird noch einmal wiederholt. Die Restitutionsklage findet gemäß § 580 ZPO statt.

Linktipps für Betroffene Mütter, Väter, Kinder und Großeltern


Weisser Ring
Der WEISSE RING hilft überall in Deutschland Menschen, die Opfer von Kriminalität und Gewalt geworden sind und kümmert sich auch um die Angehörigen. Der gemeinnützige Verein tritt öffentlich für die Interessen der Betroffenen ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken.
  → www.weisser-ring.de

Wenn es nicht mit rechten Dingen zugeht: Machen Sie ihren Fall öffentlich bekannt.

Manche Richter und Anwälte glauben, sie seien im Niemandsland der öffentlichen Kritik angesiedelt und niemand Rechenschaft schuldig.




Suchen Sie sich Unterstützer auf einer online Petitionsplattform:

openpetition.de - Plattform für Bürgerinitiativen, Petitionen, Kampagnen
openPetition unterstützt Sie dabei, Ihre eigene Petition zu erstellen, sie bekannt zu machen und Unterschriften zu sammeln.

petitionen24.com - Diese Petitionen werden täglich in den Medien erwähnt. Daher ist die Aufgabe einer Petition eine vielversprechende Methode, die Öffentlichkeit zu erreichen und auch von Entscheidungsträgern wahrgenommen zu werden.

avaaz.org - Das größte und wirksamste Kampagnen-Netzwerk für Veränderung weltweit.

citizengo.org - Ist eine Gemeinschaft von aktiven Bürgern, die es sich zum Ziel gesetzt haben, die Mitwirkung der Gesellschaft in der Politik zu fördern.

change.org - Die weltweit größte Petitionsplattform


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Ich wünsche allen viel Kraft und Erfolg für die weitere Bemühung um das Wohl euer Kinder und würde mich über Zusendung weiterer Tips sehr freuen.

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