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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Jugendamt

Wiederstand gegen Willkür am Jugendamt Leipzig

brutal rücksichtslos skrupellos oder untätig

Das Jugendamt ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) verpflichtet "Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr wohl zu schützen". Nach SGB VIII § 8a Abs. 1, 3 und 4 sind sie verpflichtet, bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Gefährdung des Kindeswohls das Risiko abzuschätzen und geeignete Hilfen anzubieten um die Gefährdung des Kindeswohls zu beenden. Bei dringender Gefahr das Gericht anzurufen oder bei Bedarf andere Stellen wie die Polizei oder die Gesundheitsdienste einzuschalten.

Symptome von Vernachlässigung und Fehlentwicklung eines Kindes sind:
  • nicht zu übersehende Ernährungsprobleme, Übergewicht
  • Tagesablauf - Schlafstörung
  • unzureichende Kleidung
  • deutliche Entwicklungsverzögerung
  • Recht des Kindes auf Vorsorge (zB. Impfungen), fehlender Gesundheitsvorsorge
  • hygienische Verhältnisse der Wohnung sind unzureichend
  • Vorenthalten von Erziehung und Bildung

Flucht vor dem Jugendamt

Behördenwillkür auf unterstem Niveau!

Die Frau vom Jugendamt lacht den verzweifelten Vater aus: "Verpiss Dich! Du hast keine Kinder mehr!" Deutsche Jugendämter und Familienrichter werden zunehmend zu einer massiven Bedrohung für ausländische Familien mit Kindern in Deutschland. Ein weiterer Fall für das Europa-Parlament und die polnische Regierung.
Im hier vorgestellten Fall haben sich die Nachbarn eingemischt und sind dann ebenfalls vom Jugendamt bedroht worden: "Haben Sie Kinder? Wollen Sie auch Probleme haben?"
 → www.youtube.com/watch?v=8PPJIhmx1ew&list=UL8PPJIhmx1ew

Ich hatte ein schreiendes, verzweifelt flehendes Mädchen auf meinem Arm

Selbst meine Anwältin war sprachlos

• war von 2002 bis 2013 verheiratet daraus 2 leibliche Kinder (14 und 12)
• 2010 Pflegeeltern geworden (jetzt über 6 Jahre)
• leiblichen Mutter übergab uns 2011 das komplette Sorgerecht, von da an kein Kontakt mehr
• 2012 Trennung und Wechselmodell...lief immer gut (wöchentlich)
• 2015 wegen Verhaltensauffälligkeiten der Pflegetochter 14 tägiger Wechsel...lief wieder gut
• März 2016 entschied mein Exmann, dass die Jungs bei ihm bleiben
• ich werde es tollerieren, Pflegetochter kann bei mir bleiben?
• keine Einigkeit, nach 3 Jugendamtsterminen, Mediator und einer Anhörung wo alle Kinder ihre Wünsche äußerten
• 2016 war Amtsgerichtstermin...angeleiert von mir und dem Jugendamt, weil wir uns nicht mehr einigen konnten
• Resultat: leibliche Mutter wurde ausfindig gemacht, sie bekam das komplette Sorgerecht zurück und sie bestimmte in der zweiten Verhandlung den Aufenthalt der Tochter bei meinem Exmann. Selbst meine Anwältin war sprachlos.

Wegen Ferien blieb der 14 tägige Wechsel noch. Ende August 2016 war der letzte Wechsel und ich hatte ein schreiendes, verzweifelt flehendes Mädchen auf meinem Arm, welche der Papa abholte.

Die kleine hat einen Entwicklungsstand von ca. 5 Jahren, wie soll sie das alles verstehen? Sie hat allen gesagt wo sie leben möchte und ihre Wünsche werden einfach nicht akzeptiert.

Der Kamft geht aber weiter...mein Exmann wollte jetzt das alleinige Sorgerecht unserer gemeinsamen Kinder. Er hat verloren.


Von meinem ehemaligen Pflegekind habe ich seither nichts mehr gehört oder gesehen. Mein Exmann und das Jugendamt stellen sich gegen mich. Jetzt wird wieder ein Verfahren eingeleitet, da ja das Jugendamt mir schriftlich eine Umgangsregelung verwehrt hat und das ist rechtswiedrig. Das Jugendamt bekam auch über das Landesverwaltungsamt von mir eine Beschwerde wegen dem verweigerten Umgang, kam aber nie etwas.

Die leibliche Mutter bekommt ihr 5. Kind und hat kein Interesse auf das genannte Pflegekind, offentsichtlich wurde sie nur für die Verhandlung "gekauft".

Ich möchte einfach nur, dass unser Jugendamt einen A...-Tritt bekommt :-)
U. Dingethal, Magdeburg

Arbeitsweise der Mitarbeiterinnen vom Leipziger Jugendamt

Mitarbeiterinnen vom Jugendamt stehen über dem Gesetz, Urteile und Beschlüsse

vom Jugendamt Leipzig wurde als Zuständige Mitarbeiterin im zuge unserer Scheidung zur Verhandlung am Familiengericht bestellt. sagte zum :
Sie sehe diese Familie heute zum ersten mal und Aufzeichnungen in den Akten gibt es keine. Ich bin dagegen, dass die Kinder beim Vater bleiben.

Die Kinder sagten bei ihrer Anhörung aus, beim Vati zu bleiben und nicht zur Mutter gehen zu wollen.

sprach sich dafür aus, dass die Kinder vom Vater weg und zur Mutter wechseln sollen.
Begründung:
Kinder sollten bei ihrer Mutter leben.

Richter Tischer sagte, er Verhandelt schon seit 8.00 Uhr und möchte langsam Feierabend machen. Er ordnete an, die beiden Kinder sind ihrer Mutter zu übergeben.

JA steht über Familienrichter

Direkt im Anschluss dieser Verhandlung erklärte das soeben gefällte Urteil und Beschluss wegen Umgang für nichtig. Sie nahm erhebliche Änderungen am Urteil vor. Ihre Begründung war:
"Wenn die Kindesmutter nicht will, dass das Kind zu ihnen geht, dann muss diese Gerichtliche Umgangsvereinbarung geändert werden".
Ich wurde von dieser Mitarbeiterin vom Jugendamt unmissverständlich aufgefordert mich von meinen Töchtern zurück zu ziehen und mir einen anderen Anwalt zu nehmen. Ihre Begründung für einen Anwaltwechsel: Wenn ich 30km zu meinem Anwalt fahre, dann entstehen Fahrtkosten die meinen Töchtern zustehen. Ich solle einen Anwalt in direkter Nähe nehmen wo keine Fahrtkosten entstehen.

Steht eine kleine Mitarbeiterin vom Jugendamt über dem Gesetz, Urteile und Beschlüsse?

vom Jugendamt Leipzig sagte mir im persönlichem Gespräch:
Falls ihre Tochter sie besuchen will, dann müssen sie diese wieder wegschicken. Sie haben hiermit kein Umgangsrecht.

Darauf lief ein Kind von ihrer Mutter weg und wechselte zurück zu mir, ihren Vater.

vom Jugendamt Leipzig veranlasste, dass bei der Familienberatungsstelle Fink e.V. eine neue Umgangsvereinbarung ausgehandelt wird die von beiden Elternteilen unterschrieben wurde. Danach habe ich die Mitarbeiterin vom Jugendamt schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass sich die Kindesmutter nicht an diese Vereinbarung hält.

Die Antwort der Mitarbeiterin vom Jugendamt: "Wenn die Kindesmutter nicht will, dass das Kind zu ihnen geht, dann muss auch diese Vereinbarung wieder geändert werden".


Ein Kontakt der Geschwister untereinander war nicht mehr möglich. Nach Angaben der Polizei wurde der Umgang von der ebenfalls Zuständigen Mitarbeiterin vom Jugandamt einer verweigert. In der darauffolgenden Woche wollte ich von wissen warum sie den Umgang unterbunden hat. Die alte Dame konnte sich an nichts errinnern. Sie tippte mit dem rechten Zeigefinger einen Text auf den Bildschirm. Beim klick auf die "Enter" Taste rutschte ein ganzer Absatz nach unten. Die alte Dame war etwas verdutzt. Sie tippte ein zweites mal auf die "Enter" Taste und bekam einen riesen Schreck. Der Text rutschte noch weiter runter. Die Dame lief uns Nebenzimmer und bat eine andere Mitarbeiterin um Hilfe den Text wieder nach oben zu machen. sagte mir: Die Kinder hatten mir nicht deutlich genug gesagt, dass sie zu ihnen wollen. hat nie einen Hausbesuch gemacht.

Das zweite Kind lief danach von ihrer Mutter weg uns wechselte zu mir ihren Vater.

vom Jugendamt bestellte mich und meine Tochter zu sich. Als meine Tochter hereingerufen wurde, klingte sie die Tür nicht ein so das diese offen blieb. Ich konnte somit das Gespräch mithören.
fragt die bei mir lebende Tochter: Möchtest du deinen Vater öfter sehen?
Meine Tochter antwortet: Ja.
Ich wurde herein gerufen und sagte mir: Herr Raabe, das Kind will überhaupt nicht bei ihnen wohnen, sie will sie nur ab und zu sehen.

Der Mitarbeiterin vom Jugendamt Leipzig erteilte ich nun schriftlich einen unbefristeten Hausverbot.

Die Zuständigkeit am Jugendamt ging über an der mich einmal zu sich bestellte. Er schrieb danach an das Familiengericht:
"Es ist nicht möglich, Herr Raabe davon zu überzeugen, getrennt von seiner Ex Frau zu leben".
Ich frage mich ernsthaft warum ich mich hab Scheiden lassen. Wie kommt er zu so einer Aussage?

Es gab keine weiteren Gespräche, keine Hausbesuche und bei Verhandlungen war auch nicht geladen.

Die Zuständigkeit am Jugendamt ging über an die mich ebenfalls einmal zum Gespräch bestellte. Auch hier gab es keine weiteren Gespräche und auch keine Hausbesuche.

Nachdem nun insgesamt 4 Jahre vergangen sind, kam endlich nochmal Die Verfahrenspflegerin zu mir. Diese sogenannte Verfahrenspflegerin sagte mir wörtlich unter Zeugen:
"Kinder brauchen Mutterliebe. Da ich ein Mann bin, kann ich Kindern keine Mutterliebe geben. Deshalb muss das Kind zurück zur Mutter".

Die Zuständiggkeit am Jugendamt Leipzig ging über an . rief mich Tel. an und vorderte mich auf, das Kind unverzüglich der Kindesmutter zu übergeben. weigerte sich auf meine Bitte vehement persönlich vorbei zu kommen, sich ein Bild von der Lage zu machen und mit den Kindern zu sprechen.


Gewaltsame Inobhutnahme einer 15jährigen

Die Mitarbeiterin Frau Remmler vom Jugendamt ging darauf am nächsten Tag in die Schule. Zu dem 15 jährigen Kind wurde gesagt: "Entweder du gehst jetzt zu deiner Mutter oder wir nehmen dich mit. Zu deinem Vater darfst du nicht, der hat kein Sorgerecht für dich".

Da die 15 jährige bei ihrem Vater und der bei ihm lebenden Schwester bleiben wollte, wurde sie durch Drohungen und unangemessener seelischer Gewalt unter tränen ins Heim gebracht und musste solange bleiben, bis sie freiwillig zurück zur Mutter ging. Im Vorfeld gab es wie bereits erwähnt kein Hausbesuch von Frau Remmler um sich ein Bild der Situation der 15 jährigen zu machen.

Die Zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt Frau Remmler wurde zur Verhandlung am Oberlandesgericht Dresden bestellt. Kurz vor der Verhandlung am OLG sagte Frau Remmler ihre Teilnahme mit der Begründung ab: Sie habe schon was anderes vor und keine Zeit, kann nicht zur Verhandlung kommen.

27 Polizeibeamte wollten Geschwister trennen

Die Gegnerische Anwältin Frau Enge begründete die Inobhutnahme der 15 jährigen durch das Jugendamt damit, dass die Leipziger Polizei (insg. 27 Polizeibeamte) nicht energisch genug durchgegriffen hat.
Es wurde insg. 9mal die Polizei geschickt, um die 15 jährige von ihrer Schwester und Vater weg zu bringen. Das Kind wurde immer im Interesse des Kindeswohles beim Vater gelassen. Die Polizei kam immer zu dritt.

Das Kind lief danach wieder von ihrer Mutter weg und wechselte zurück zum Vater.

Nachdem ich das Sorgerecht für meine zweite Tochter bekam, legte die Verfahrenspflegerin Beschwerde ein und mir wurde das Sorgerecht am selben Tag wieder entzogen. Das Kind musste zurück zur Mutter.

Danach lief das Kind wieder von ihrer Mutter weg und wechselt zu mir, ihren Vater. Da das Kind kurz darauf 18 Jahre alt wurde, war plötzlich keiner mehr zuständig.

Meine dritte Tochter lief ebenfalls von ihrer Mutter weg und wollte sich zu mir, ihren Vater ummelden. Die Verfahrenspflegerin nötigte darauf das 17 jährige Kind durch tägliche Anrufe zurück zur Mutter zu gehen.

Mit 18 Jahren lief das Kind endgültig von ihrer Mutter weg. Sie lebt jetzt in einer eigenen Wohnung. Den Kontakt zur Mutter hat sie abgebrochen. Zu mir, ihren Vater hält sie regen und intensiven Kontakt.

Die Zuständigkeit am Jugendamt ging diesmal über an (Sie ist nun die insg. 6. Zuständige Mitarbeiterin vom Jugendamt). wurde zur Verhandlung am Familiengericht Leipzig bestellt. erklärte zur Verhandlung, keine Zeit gehabt zu haben um sich mit dem Fall zu befassen. Sie schließt sich daher der Meinung der anderen an und bat wieder gehen zu dürfen, weil sie einen Termin mit einer anderen Mutti hat. Da es dieser Mitarbeiterin vom Jugendamt Leipzig am geeigneten Vortrag mangelte verließ sie die Verhandlung. Der weitere Verlauf der Verhandlung war ihr sichtlich egal. Ich habe nie wieder etwas von gehört.


Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Mitarbeiterinnen vom Jugendamt

Amtsleitung bleibt untätig - Keine Behörde ist zuständig und kontrolliert Jugendamt

Gegen alle Beteiligten stellte ich mehrere Dienstaufsichtsbeschwerden. Die Amtsleitung vom Jugendamt ist keiner Beschwerde nachgegangen. Es gab keine Gesprächsangebote von der Amtsleitung. Die Mitarbeiterinnen vom Jugendamt haben sich selbst überprüft.
Wie auch bei meinen Beschwerden gegen die Verfahrenspflegerin war auch hier keine Behörde für eine Beschwerde zuständig.

   • Bundesministerium für Familie Bundesministerin_von_der_Leyen_zu_Jugendämter.pdf
   • Staatsministerium für Soziales Staatsministerin_Orosz.pdf
   • Regierungspräsidium Leipzig Regierungspräsidium_Beschwerde_gegen_Jugendamt.pdf
   • Stadt Leipzig der Oberbürgermeister Oberbürgermeister_Beschwerde_Jugendamt.pdf
   • Jugendamt Leipzig Jugendamt_Dienstaufsichtsbeschwerde.pdf
   • Geschäftsleitung Jugendamt Leipzig Jugendamt_Amtsleiter_Siegfried_Haller.pdf
   • Abteilungsleiterin Jugendamt Leipzig Jugendamt_Hilfeersuch_an_Abteilungsleiterin.pdf

Eine 15 jährige wurde unter Anwendung unangemessener Gewalt aus der Schule verschleppt, ohne dass eine Kindeswohlgefährdung vorlag. Für unsere Politiker aber ist das kein Grund zur Beanstandung!?

Ich bin nicht bereit, den Schwindel, Betrug und die seelischen Misshandlungen meiner Töchter durch oben genannte Mitarbeiterinnen vom Jugendamt Leipzig zu dulden oder stillschweigend zu akzeptieren.

Wer Schweigt dient dem System.

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