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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Umgangsrecht

Elende Folgen von Elternentfremdung für Kinder und Eltern

Umgangsrecht schließt Übernachtung des Kindes ein

Getrennt lebende Eltern können nicht verwehren, dass das Kind beim anderen Elternteil übernachtet. Zum Umgangsrecht gehören auch Übernachtungen, weil sie dem Kindeswohl entsprechen. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 6 UF 20/13).

Übernachtungen seien wichtig für die Bindung zwischen Eltern und Kind. Kinder sollten Mutter oder Vater nicht ausschließlich als "Sonntagselternteil" erleben. Deshalb können Mutter oder Vater Übernachtungen auch nicht mit der Begründung ablehnen, dass sie nah beieinander wohnen.
Weiter argumentierte das Gericht, das bloße Alter eines Kindes sei kein maßgebliches Kriterium, eine Altersgrenze für Übernachtungen gebe es nicht in der Rechtsprechung. Auch wenn das Kind noch nie auswärts übernachtet habe, sollte der Junge das beim Vater ausprobieren dürfen.

Auch in einem Urteil aus dem Jahr 2008 (Az.: 5 UF 74/08) hatte das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken festgestellt, dass Kinder, die von ihrem leiblichen Vater getrennt leben, grundsätzlich bei ihm übernachten dürfen.


Aufgaben von Familienberatungstellen bei Ausübung von begleiteten Umgang

Familienberatungsstellen begleiten Kinder bei der Ausübung ihres Umgangsrechts mit ihren Eltern. Der Begleitete Umgang soll den Kontakt fördern und belastende Situationen verhindern. Alle Maßnahmen sollen ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen. Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.
Die promovierte Psychologin Andrea Jacob weiß über die elendigen Folgen von Elternentfremdung für Kinder und die betroffenen Elternteile (meist Väter).

Eltern Kind Beziehung

Die Studie von Fabricius, Diaz, Sokol & Braver (2012): Parenting Time, Parent Conflict, Parent-Child Relationship, and Children´s Physical Health; In: Kuehnle & Drozd (Hrsg.), Parenting Plan Evaluation (2012), S. 188-213. (Titel (übersetzt):
Zeit mit den Eltern, elterlicher Konflikt, Eltern-Kind-Beziehung und physische Gesundheit von Kindern betont die psychischen Gefahren für Kinder durch Kontaktverlust und elterliche Konflikte, aber auch die physische Gesundheit, die durch kindlichen Dauerstress bei Abwesenheit eines Elternteils gefährdet ist.


Arbeitsweise der Familienberatungstelle Fink e.V. in Leipzig

Die Leiterin der Familienberatungsstelle Fink e.V. in Leipzig Frau Maukisch wurde vom Jugendamt beauftragt eine Umgangsvereinbarung mit beiden Elternteilen zu erstellen.
Grund: Die Kindesmutter ist mit der Gerichtlichen Umgangsvereinbarung nicht einverstanden.

Eine neue Umgangsvereinbarung wurde von beiden Elternteilen und der Familienberatungsstelle Fink e.V. erstellt und von allen Beteiligten unterschrieben.
Die Kindesmutter hielt sich jedoch nicht an diese Vereinbarung.

Die Leiterin von Fink e.V. Frau Maukisch sagte: Da könne sie nichts machen weil das Kind bei ihrer Mutter lebt.

Es wurde Begleitender Umgang angeordnet.

Da zwischen den Geschwistern kein Kontakt und Umgang untereinander möglich war, nahm ich bei einem der 6 Begleiteten Umgänge die bei mir lebende Tochter mit zu Fink e.V. Die Leiterin Frau Maukisch hat mir darauf verboten meine Tochter nochmals mitzubringen. Für mich war das aber die einzige Möglichkeit damit sich die Geschwister sehen können.

Es war Ostern und ich nahm ein paar bunte Ostereier mit zum begleiteten Umgang um diese mit meiner Tochter an einem kleinen Bäumchen zu hängen. Die Leiterin von Fink e.V. Frau Maukisch brach beim Anblick der kleinen bunten Ostereier den Umgang sofort ab. Weil sie bestimmen wollte was, wann gemacht wird. Das Kind wurde von Frau Maukisch plötzlich am Arm gepackt und ziemlich derb ins Nebenzimmer gezerrt.

Die Möchtegern Psychologin führte veraltete Psychologische Tests durch. Ich musste einen Laubbaum zeichnen, meine Tochter ihre Familie in Form von Tieren malen. Ihren Vater malte das Kind als Hase und ihre Mutter als Schlange.

Die Leiterin von Fink e.V. Frau Maukisch schickte an das Familiengericht einen Bericht und schrieb wörtlich: "Das Kind tritt stets ängstlich und zitternd ihren Vater gegenüber".

Zeitgleich wie dieser Bericht bei Gericht einging lebte das Kind aber wieder bei mir ihren Vater und der bereits bei mir lebenden Schwester.

Die Kindesmutter schickte darauf insg. 27 Polizeibeamte zu mir um das Kind mit Gewalt holen zu lassen. Die Polizei hat das Kind aber immer "im Interesse des Kindeswohles" bei mir, ihren Vater gelassen.

Kindeswohl und Umgangsrecht

Das Ratgeber-Magazin für Eltern und Großeltern

Es zahlt sich aus, wenn man seine eigenen Rechte kennt und diese – im Zweifel mit einem Anwalt – durchsetzen kann.
www.kindeswohl-umgangsrecht.de


Strafanzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Hilfeersuche werden ignoriert

Gegen die Leiterin von Fink e.V. Frau Maukisch habe ich bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gestellt wegen "übler Nachrede, Nötigung u.a." AZ: 607 Js 2185/07
Die Staatsanwaltschaft Leipzig änderte meine Strafanzeige in: "Behaupteter Straftaten". Dieser wurde keine Folge gegeben.

Wie auch bei meinen Beschwerden gegen die Verfahrenspflegerin war auch hier keine Behörde für eine Beschwerde zuständig.

• Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerin_Ulla_Schmidt.pdf
• Bundesministerium für Familie Bundesministerium_für_Familie_Familienberatungsstelle.pdf
• Bundesministerium der Justiz Bundesministerium_der_Justiz_Familienberatungsstelle.pdf
• Staatsministerium für Soziales Staatsministerin_Orosz.pdf
• Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V. DGSP_Familienberatungsstelle.pdf
• Deutsches Rotes Kreuz Deutsches_Rotes_Kreuz_Familienberatungsstelle.pdf
• Der Paritätische Leipzig Der_Paritätische_Leipzig_Familienberatungsstelle.pdf
• Der Paritätische Sachsen Der_Paritätische_Sachsen_Familienberatungsstelle.pdf
• Gesundheitsamt Gesundheitsamt_Familienberatungsstelle.pdf

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