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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Hausverbot

Hausverbot für Mitarbeiterin vom Jugendamt Leipzig




Allgemeiner Sozialdienst, Jugendamt

Xxxxxxxxxx Straße xx
0xxxx Leipzig

Hausverbot für vom Jugendamt Leipzig

Hiermit erteile ich unwiderruflich und ab sofort vom Jugendamt Leipzig einen Hausverbot und bitte auf die Übertragung der Fallzuständigkeit auf eine andere geeignete Mitarbeiterin des Jugendamts.

Das Hausverbot rechtfertigt und begründet sich wie folgt:

1. Am Familiengericht Leipzig wurde mit Beschluss vom 09.08.2005 Az.: 334 F 02204/05 eine Elternvereinbarung getroffen die Besagt, dass der Antragsteller Umgang mit allen 3 Mädchen an jedem 2. Wochenende von Freitag bis Sonntag hat.
Die Kindesmutter hat den Umgang aber stetig unterbunden und behindert. Frau Sperling vom Jugendamt Leipzig hat dieses Gerichtsurteil jedoch ebenfalls missachtet und ignoriert. Sie sagte: "Wenn die Kindesmutter nicht will, dass die Kinder zum Vater gehen, dann muss der Umgang Eingeschränkt werden".

2. wurde vom Familiengericht am 09.08.2005 Beauftragt uns zu Betreuen und einen Bericht zu schreiben. Sie wollte aber nichts von unseren Problemen hören und drohte mir ständig mit ihrem Bericht den Sie schreiben soll. Zur Verhandlung am 06.12.2005 Az.: 334 F 02204/05 ist Sie in Ihrem Bericht nicht einmal auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder Eingegangen.

3. hat veranlasst das bei Fink e.V. eine neue Elternvereinbarung getroffen wird. Ich hatte mündlich und schriftlich darauf hingewiesen das sich die Kindesmutter auch an diese Vereinbarung die sie mit ihrer Unterschrift bestätigte nicht hält und den Kindern weiterhin den Umgang mit ihrem Vater verbietet. sagte wieder: "Wenn die Kindesmutter nicht will das die Kinder zu ihnen gehen dann muss auch die Elternvereinbarung bei Fink e.V. geändert werden".

4. Auf dem Jugendamt wurden über Monate hinweg mehrere Aussagen und Hinweise von dritten gemacht die eindeutig von einer Gefährdung des Kindeswohles ausgehen und ihre Bedenken vorgetragen haben. Keiner Aussage ist nachgegangen, alle Meldungen wurden ignoriert und nicht beachtet. Sie weigerte sich auch diese Meldungen an das Familiengericht weiterzuleiten.

5. Die Kindesmutter sagte zu ihrer Tochter "wenn du deinen Vater siehst, dann renne sofort weg" und sie drohte den Kindern mit Kinderheim wenn sie zum Vater gehen. Auch diese Drohung hat die Kinder sehr beschäftigt und belastet. Ein Gespräch mit den Kindern lehnte Frau Sperling vom Jugendamt Leipzig jedoch ab.

6. Die Geschwister leben getrennt voneinander. Ihre Mutter unterbindet und verbietet jeden Kontakt zwischen den Kindern, sie hat die Kinder auch mit Gewalt voneinander getrennt. Ein Kind war auf der Polizei und wollte deshalb ihre Mutter anzeigen. vom Jugendamt Leipzig ist nicht dazu bereit, den Kontakt und Umgang der Kinder untereinander herzustellen.

7. vom Jugendamt Leipzig wurde am 25.08.2006 vom Familiengericht Az.: 334 F 02204/05 als Ansprechpartner für das beim Vater lebende Kind festgelegt. Bei ihrem Hausbesuch am 02.10.2006 schickte das Kind aber aus dem Zimmer und sprach kein Wort mit dem Kind. Das Kind sagte: "Zu der Tussi gehe ich nicht, die Hilft mir nicht". (Das Kind war schon 5 mal mit ihren Freundinnen Hilfesuchend auf dem Jugendamt)

Das Verhalten von vom Jugendamt Leipzig lässt für mich zu dem vermuten, dass hier ihrerseits zu prüfen ist, ob Sie letztlich den Interessen der Kinder und des Jugendamts dient.

Leipzig, den 25.11.2006
Steffen Raabe

Eine Kopie dieses Schreibens geht an:

Rechtsanwalt Xxxxx Sxxxxx
Amtsleiter Jugendamt Leipzig
Landesjugendamt Chemnitz
Sächsisches Staatsministerium für Soziales Dresden



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