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Tatort Jugendamt und Familiengericht

Gutachten

Gutachter am Familiengericht werden zu einer Gefahr für Familien

Zurück bleiben seelisch leidende Kinder und verzweifelte Eltern

Wer darauf vertraut, der Gutachter würde die Dinge wieder ins rechte Licht rücken, die das Jugendamt angeordnet und der Richter bestätigt haben, wird schwer enttäuscht werden. Die Aufgabe des Gutachters besteht nämlich weniger darin, den Kindern oder den Eltern gerecht zu werden als vielmehr dem Jugendamt und Familiengericht eine Legitimation für ihr Handeln zu verschaffen.
Eine Studie der Münchener Ludwig-Maximilian-Universität hat ergeben, daß psychologische und psychiatrische Gutachter häufig eine Tendenz vom Gericht signalisiert bekommen. Dies sei bei 45% der psychologischen und 28% der psychiatrischen Gutachtern der Fall.
Quelle:

Mängel und Fehleinschätzungen

Psychologisches Gutachten wurde nach Auffassung des Gerichtes grob fahrlässig erstellt.
Zu Unrecht Verurteilter erhält 50.000 Euro Schmerzensgeld
"Der Kläger hätte nie verurteilt werden dürfen": Mit diesen Worten hat das Landgericht Saarbrücken einem 71-Jährigen Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zugesprochen. Er war aufgrund eines psychologischen Gutachtens verurteilt worden, das nach Auffassung des Gerichtes grob fahrlässig erstellt worden war. Die Gutachterin, die die Beurteilung damals geschrieben hatte, muss nun das Schmerzensgeld zahlen.

Fehlerhafte Gutachten

Für Prozesse vor Familiengerichten werden pro Jahr in Deutschland rund 7.500 Gutachten angefertigt. Nur eine Minderheit erfüllt die fachlich geforderten Qualitätsstandards.

Prof. Werner Leitner von der IB-Hochschule Berlin veröffentlichte wie Mängel bei familienpsychologischen Gutachten entstehen und deren Auswirkungen auf einem familiengerichtlichen Verfahren.
80 Prozent aller von ihm geprüften Gutachten hatten erhebliche Mängel, vor allem bei Gesprächsführung, Verhaltensbeobachtung und Handhabung psychologischer Tests. Außerdem seien "neuester Forschungsstand und neueste Fachliteratur unzureichend berücksichtigt". Die Leidtragenden sind vor allem die Kinder, die völlig unnötig aus ihrem Umfeld gerissen werden und Monate oder Jahre lang in Pflegefamilien oder Heimen leben müssen.

Gutachtenüberprüfung und Qualitätsprüfung Familienrechtlicher Gutachten

Mängel im Gutachten

Weist ein psychiatrisches Gutachten Mängel auf, so kann z.b. bei der bekannten Psychiaterin Frau Dr. med. Hanna Ziegert zur Vorlage bei Gericht ein Qualitätskontrolle- Gutachten erstellt werden lassen. Sie möchte, dass der jeweilige Anwalt sich mit ihr berät.

Familienpsychologische Gutachten werden auch von Prof. Dr. Werner Leitner vorab kostenlos überprüft. Voraussetzung hierfür ist, dass das Gutachten auf dem Postweg zugesendet wird.
Nach erfolgter Überprüfung erhalten Sie automatisch eine Rückmeldung.
Erst wenn Sie nach der Rückmeldung eine schriftliche Stellungnahme bzw. eine entsprechende Expertise wünschen, müsste ein Honorar vereinbart werden, das in Abhängigkeit vom Arbeitsaufwand von Fall zu Fall unterschiedlich sein kann.

Gutachterdatenbank

Hier finden sie eine Datenbank von

Eine komplette Liste mit Bewertungen der Arbeit der Gutachter und Gutachterinnen.

Sie können hier auch Ihre eigenen Erfahrungen hinterlassen um andere Opfer vor Falschgutachten zu warnen.
Gerne können Sie Ihre Bewertung über die einzelnen Gutachter auch in anonymisierter Form abgeben.
Gegengutachten und Gutachten überprüfen.
Rechtliche Beratung inklusive Schreiben von Klagen, Strafanzeigen, Widersprüchen, Ablehnungsanträgen. Geht ganz schnell und unkompliziert, alles immer anti-Jugendamt.
Frau Dr. Dr. phil. Annika Manzek ist Doctor of Clinical Psychology von der Universität von Southampton, England.
Sollten Sie Unterstützung wünschen, einfach nachfragen. Gegen bezahlbare Gebühren bzw. eine kostenlose Erstanalyse helfe ich unkompliziert und schnell.

Gutachten im Familienrecht:

  1. Ein Gutachten im gerichtlichen Kontext ist IMMER freiwillig, im Familienrecht sowieso. Es gibt überhaupt keine rechtliche Grundlage, Menschen zu einer Begutachtung zu zwingen. Eine erzwungene Begutachtung ist gemäß psychologischer Richtlinien sogar verboten, das heißt, ein Gutachten unter Zwang erstellt ist gerichtlich wertlos, da nicht verwertbar ( es erfüllt die Standards für einen Beweis nicht). Hier wären die psychologischen Verfälschungstendenzen durch den zu Begutachtenden viel zu hoch und das Gutachtenergebnis daher u.U. völlig unbrauchbar da falsch.
  2. Ein psychologischer Gutachter hat IMMER auf die Freiwilligkeit der Teilnahme und darauf, dass dem zu Begutachtenden KEINE Nachteile daraus erwachsen dürfen (Nötigung zur Begutachtung ist strafrechtsrelevant!) und auf die fehlende Schweigepflicht gegenüber dem Gericht und involvierten Behörden seinerseits hinzuweisen. Dieser Hinweis muss sogar im Gutachten vermerkt sein.
  3. Eine Begutachtung können die Eltern für sich und auch für ihr Kind verweigern, wenn sie sorgeberechtigt sind.
  4. Ein Entzug des Sorgerechts zum Zwecke der Zwangsbegutachtung kommt im Familienrecht NICHT in Betracht, da es rechtlich nicht festgeschrieben ist und Aspekte des Strafrechts (Verschleierung einer Straftat etc.) hier nicht greifen. Wie gesagt: Eine verweigerte Begutachtung darf nicht zum Nachteil der Verweigerer ausgelegt werden.
  5. Im Strafrecht ist die Begutachtung ebenfalls freiwillig. Hier kann jedoch ein Tatverdächtiger im Rahmen der Vermutung von Fremd-oder Selbstgefährdung (das muss vorher psychologisch erörtert sein) zum Zwecke einer Begutachtung eingewiesen werden. Diese Form des Zwangs zur Begutachtung gibt es im Familienrecht nicht.
  6. Ein Privatgutachten muss, besonders auch im Strafrecht, rechtlich NATÜRLICH gewertet werden. Alles andere würde eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs bedeuten, was nicht nur grundgesetzlich festgeschrieben ist. Es gilt definitorisch nicht als "Beweis", jedoch als qualifizierter Parteienvortrag, welcher IMMER gewertet werden muss.
  7. Eine psychologische Stellungnahme zu einem gerichtlich bestellten Gutachten, welches fachlich darlegt, dass ein gerichtlich bestelltes Gutachten fehlerhaft oder gar falsch erstellt wurde, es nicht den wissenschaftlichen Standards entspricht usw., muss als Parteienvortrag vom Gericht ebenfalls gewertet werden. Ein als fehlerhaft oder gar falsch enttarntes Gutachten gilt rechtlich nicht mehr als "Beweis". dann kann das Gericht ein sog. Obergutachten bestellen. Dieses kann dann natürlich wieder auf Korrektheit überprüft werden bzw. die Personen verweigern sich der Begutachtung.
  8. Ein gerichtlich bestelltes Gutachten im Familienverfahren ist von den Prozessparteien im Rahmen der Gerichtskosten stets zu bezahlen, ob positiv oder negativ ausgefallen. Nur bei PKH kann eine Zahlungsübernahme aus der Staatskasse erfolgen.
  9. Eine verweigerte Begutachtung führt zu einer Einladung zur Anhörung, wobei ein Gutachter die Personen mündlich vor Gericht (und Anwalt) befragen darf. Auch diese Befragung bzw. Beantwortung der Fragen kann verweigert werden oder aber der Anwalt kann, wenn er psychologisch geschult ist, die Befragung schnell beenden (mündlich versagen viele Gutachter).
  10. Ein gerichtlich bestelltes Gutachten kann das Gericht verwenden, muss es nicht, wenn es auch ohne Dieses eine Entscheidung treffen kann. Ein Privatgutachten als Parteienvortrag hingegen MUSS das Gericht IMMER verwerten.
  11. Ist ein gerichtlich bestelltes Gutachten erst in der Welt, ist es schwer, es wieder aus der Welt zu schaffen. Sämtliche Prozessteilnehmer können sich darauf berufen, was auch regelmäßig geschieht, Personen sind stigmatisiert. Nur die wenigsten Gutachten sind korrekt erstellt, sehr viele mangelhaft bis völlig falsch.
  12. Es handelt sich um eine regelrechte "Gutachtenindustrie", bei welcher Gutachten wie am Fließband produziert werden und Quantität oft mehr zählt als Qualität.
  13. Wenn die Parteien unbedingt ein Gutachten erstellt haben wollen, DANN wäre eine sehr gute Vorbereitung auf jeden Fall wichtig. Dennoch ist auch eine Vorbereitung KEIN Garant dafür, dass ein Gutachten "positiv" für eine Person verläuft. Der Gutachter als Subjekt kann seine Ergebnisse auslegen, wie immer er es möchte. Dies kann niemals vorhergesehen werden. Oft waren Personen sehr positiv dem Gutachter gegenüber eingestellt, alles verlief "gut", und dann kam das Ergebnis: Die Personen waren entsetzt. Im Übrigen dürfen die Prozessparteien im Familienverfahren einen Gutachter auch selbst vorschlagen, denn Vertrauensbasis ist das Wichtigste.
Dr. Dr. phil. Annika Manzek
Doktor der klinischen Psychologie
Doktor phil. der forensischen Psychologie
Health Psychology M.Sc
www.manzek.online

Der Gutachter Irrsinn am Familiengericht hat System

Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören

Gravierende Mängel

Gutachten sind oft Grundlage für richterliche Entscheidungen - doch Gerichtsgutachten weisen häufig gravierende Mängel auf, denn es gibt für ihre Erstellung keine Regeln.

Jeder kann Gutachter am Familiengericht werden. Eine Qualifikation ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gutachter am Familiengericht werden auch von niemandem kontrolliert. Diese Gutachter an Familiengerichten entscheiden über die Zukunft ganzer Familien - ob ein Kind beim Vater oder der Mutter lebt, wie oft ein Elternteil es sehen darf oder ob es sogar in einem Heim leben muss.
Die Sendung im WDR Fernsehen "Wenn Gerichtsgutachten Familien zerstören" erzählte von Fällen, bei denen Gutachten nachgewiesenermaßen gravierende Mängel aufweisen, die zu hanebüchenen Urteilen führen und ganze Familien zerstören. Nur mit Mut und Durchhaltewillen können Eltern dagegen vorgehen.

Wie man sich gegen ein schlechtes Familiengerichtliches Gutachten wehrt

Wer sich begutachten lässt, sollte sich bewusst sein, dass er ein Glücksspiel betreibt. Denn, wie Studien belegen, sind 75% der erstellten Gutachten unverwertbar. Leider werden diese unverwertbaren Gutachten trotzdem von Richtern zur Entscheidungsfindung benutzt.
Gutachten erstellen ist ein lukratives Geschäft. Ein Gutachten kostet oft zwischen ca. 6000 und 19000 Euro. Es tummeln sich am Markt unzählige Gutachter, die zur Gutachtenerstellung nicht qualifiziert sind. Dennoch werden ihre Gutachten bei Gericht akzeptiert. Damit beginnt ein jahrelanger Leidensweg für die betroffenen Eltern, Kinder und ihren Verwandten.

Die Hälfte der psychologischen Gutachten für Familiengerichte ist mangelhaft

Fragwürdige Methoden, schludrige Qualität - mit verheerenden Folgen für die Kinder

Katze, Affe, Fehlurteil

Familie-in-Tieren heißt ein veralteter, aber immer noch populärer Test. Gutachter interpretieren anhand der Tierbilder die Beziehungen des Kindes.

Kinder werden gebeten, ihre Familie als Tiere zu malen. Aber es gibt keine wissentschaftlich abgesicherten Ergebnisse, was das in Hinblick darauf bedeutet, wie ein Kind seine Eltern sieht. Ein Mädchen zum Beispiel hat seine Mutter als Kuh gezeichnet. Der Gutachter hat dies als Zeichen einer gestörten Beziehung interpretiert. Auf Nachfrage stellte sich aber heraus, dass das Mädchen nur wegen der großen dunklen Augen der Mutter auf die Kuh gekommen ist.
Wenn dann der Vater als Krokodil erscheint, ist das Urteil schnell gefällt: Ein Zeichen für Aggressionen und gestörte Beziehungen. Das Kind darf auch nicht zum Vater.
Die Qualität psychologischer Gutachten für Familiengerichte in Deutschland ist verheerend - so belegt es eine Studie, die die Fernuniversität Hagen gerade im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt hat. Bei mehr als die Hälfte der untersuchten Gutachten fanden die Wissentschaftler schwere Mängel.

Gutachter sind bei Streit um Umgangs- und Sorgerecht die eigentlich Mächtigen und werden dieser Macht allzu oft nicht gerecht. Die Juristin und Diplom-Psychologin Margarete Fabricius-Brand, kennt die fatalen Folgen schlechter Gutachter zur Genüge. Oft gleichen diese Gutachten eher küchenpsychologischen Laienaufsätzen als wissentschaftlichen Beurteilungen, kritisiert sie.

Familienpsychologische Gutachten sind die am besten bezahlten vor Gericht. Das ist ein Riesengeschäft, sagt der Psychologe Professor Uwe Tewes. Allein für schmale Gutachten werden 5100 Euro abgerechnet.

Gutachter wegen Falschbegutachtung zu 5.000 € Strafe verurteilt

Unberechenbar kalt rücksichtslos

Ein Arzt attestiert einem Mann "krankhafte Verhaltensweisen", ohne ihn gesehen zu haben. Alle Beschreibungen stammen von dessen Ehefrau. Eine Konstellation, die an den Fall Gustl Mollath erinnert.
Krankhafte Verhaltensweisen
Dieser Mann, so steht es im Attest, ist psychisch gestört. Er sei unberechenbar, kalt und rücksichtslos, neige zu Wutausbrüchen, leugne Tatsachen und verdränge die Konflikte, die durch seine "krankhaften Verhaltensweisen" entstünden.
Der Arzt kam, weil er seinen Fehler offen zugab, mit 5000 Euro Geldbuße davon. Die darf er sogar in Raten abstottern. Fünf Monate lang, jeweils 1000 Euro.

Mehr dazu unter
www.sueddeutsche.de

Gefälschte Gutachten im Auftrag der Versicherungen

Gutachtern sollten gegebenenfalls ihre Befugnisse zur Begutachtung entzogen werden

Gutachter sollten auch auf ihre Unabhängigkeit überpüft werden

Es ist sehr auffällig, dass bei einem Großteil der, von Gutachtern erstellten Gutachten, Gefälligkeitsgutachten gemacht werden. Auch ist es mittlerweise erwiesen, dass viele Gutachter sowie einige Richter in dieser Angelegenheit der Befangenheit überführt worden sind.

Die zu begutachtenden Personen werden dabei in ihrer Aussage völlig übergangen, als Lügner, Simulant u.a. dargestellt und durch diese "Gutachten" komplett ruiniert. Weiter ist es so, dass die zu begutachtenden Personen vielfach durch Gutachter untersucht werden, welche überhaupt nicht in die entsprechende Fachrichtung und somit überhaupt keine entsprechende Qualifikation dafür haben.

Es ist Zeit, dass sich der Gesetzgeber dieser Angelegenheit an nimmt und ein entsprechedes Gesetz auf den Weg bringt, dass solche getürkten Gutachten nicht mehr anerkannt werden und somit diese Gutachter keine Aufträge mehr bekommen dürfen. Weiter sollte der Gesetzgeber per Gesetz die Richter dazu bringen, dass diese solchen Gutachtern das Handwerk legen.

Arbeitsweise der vom beauftragten Psychologin

wurde seitens des Familiengerichtes Leipzig Az.: 334 F 02204/05 beauftragt sich intensiv mit dem Fall zu befassen und ein Erziehungsfähigkeitsgutachten zu erstellen.

Ich (alleinerziehender Vater und Lehrausbilder für Drechsler) bekam einen Termin von der Psychologin . Das Gespräch dauerte weniger als eine Stunde. Es wurden alle persönlichen Daten abgefragt wie: Alter, Beruf, Geschwister, Eltern und Hobbys.

Die Psychologin bestellte mich ein zweites mal und sagte:
Der Fall ist nach Aktenlage klar. Sie brauchen einen sehr guten Anwalt wenn sie ihre kleine Tochter wollen.
Der Begleitete Umgang zwischen ihnen und ihrer Tochter wurde angeordnet, um Kinder vor Vätern wie Ihnen zu beschützen, wenn sie da nicht hingehen, dann haben sie was zu verbergen.

Haben sie noch Fragen? Das Gutachten ist beendet.
Die Psychologin weigerte sich vehement mit mir Gesprächstermine zu vereinbaren.
Diese sogenannte Psychologin ging von mir weg, setzte sich an ihrem Schreibtisch und sprach kein einziges Wort mehr mit mir.
Diese Psychologin lies mich wie einen Dummen Jungen in ihren Büro stehen und schwieg.

Es vergingen Monate. Ich bat diese Psychologin schriftlich und höflich ihren Bericht doch endlich an das Familiengericht zu senden. Darauf zeigte diese Psychologin beim Familiengericht wegen meines Schreibens eine Verzögerung an. Es vergingen weitere viele Monate ohne ein einziges Gesprächstermin bis endlich ein Gutachten bei Gericht einging.
Diese Psychologin wurde nicht zur Verhandlung geladen um ihr sogenanntes Gutachten zu erörtern und zu begründen.
Alle Angaben in diesem Gutachten entsprachen nicht den gegebenen Tatsachen. erstellte vorsätzlich und bewusst ein falsches Gutachten.

Sie erstellte ein Gutachten per Ferndiagnose anhand der Aktenlage und Aussagen meiner Ex-Partnerin.

Laut Gutachten gab es angeblich mehrere Termine mit mir. Im Gutachten wurde unter anderem meine große Tochter um Jahre jünger gemacht. Die Angaben zum Beruf meines Vaters und Bruders sind falsch. Ich habe einen Genetischen Defekt, leide unter Töchterwahn, die Einweisung in Psychologische Betreuung ist noch nicht notwendig, da bisher keine Übergriffe erfolgten...

Das Gutachten wurde sowohl vom Familienrichter Herr Tischer als auch vom Senat am OLG Dresden teilweise wörtlich in die Urteilsbegründung übernommen.

Die Kindesmutter war unbekannt verzogen. Ein Kontakt der bei mir lebenden Tochter zur Mutter und Schwester war nicht mehr möglich. Ein Kontakt des bei der Kindesmutter lebenden Kindes zum Vater, Geschwister und Großeltern war nicht mehr möglich. Ich kam in erhebliche Finanzielle Not. Die Schulden und Kosten nach 28 Gerichtsverhandlungen belasten mich noch heute erheblich.

Strafanzeigen gegen Gutachter im Familienrecht wird keine Folge gegeben

Diese Psychologin macht sich schuldig wegen:
• Amtsanmaßung
• Amtsmissbrauch
• Verleumdung
• Falschaussage gegenüber dem Familiengericht
• Bewusste Verzögerung eines Sorgerechtsverfahrens
• Gefährdung des Geistigen und Seelischen Kindeswohles
• Vorsätzliche Manipulation eines Gutachten

Ich erstattete bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen diese Psychologin wegen vorsätzlicher und bewusster Erstellung falscher Gutachten. AZ: 166 Js 2599/07

Die Staatsanwaltschaft änderte meine Strafanzeige wegen "Ausstellung falscher Gutachten" in "Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse".

Meiner Strafanzeige wurde keine Folge gegeben.

Grund: Der Tatbestand des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse setzt voraus, dass die Beschuldigte als aprobierende Medizinalperson, ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde wider besseres Wissen ausgestellt hat.

Wie auch bei meiner Beschwerde gegen die Verfahrenspflegerin war auch hier keine Behörde zuständig.

   • Die Landesdirektion Leipzig antwortete am 07.12.2009:
Der Umstand, dass als Sachverständige für das Familiengericht beauftragt wurde, legt den Schluss nahe, dass die Qualität Ihrer Arbeit von Seiten der Gerichte geschätzt wird. Seitens der Landesdirektion Leipzig besteht daher kein Anlass zu der Annahme, dass sie bewusst und gewollt ein falsches Gutachten erstellt haben könnte.

   • Präsident Amtsgericht Leipzig Präsident_Gutachterin_Michael.pdf
   • Staatsministerium für Soziales Staatsministerium_für_Soziales_Gutachterin.pdf
   • Sächsische Landesärztekammer Landesärztekammer_Psychologin_Michael.pdf



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