Tatort Jugendamt und Familiengericht
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Öffentliche Mahnung an das Familiengericht und Jugendamt Leipzig

Mein Ziel mit dieser Homepage ist, auf die Arbeit der vom Familiengericht beauftragten Mitarbeiterinnen hinzuweisen, eine effektive Öffentlichkeitsarbeit zu gestalten und somit meinen Beitrag für eine gerechte Änderung im Sinne des eigentlichen Wohles eines Kindes zu leisten.


Zum Beispiel das Recht auf ein sicheres Zuhause, auf Bildung und auf Mitsprache.

Die SOS-Kinderdörfer arbeiten im Sinne der UN-Konvention über die Rechte des Kindes.

Eltern sind keine Verbrecher!
Aber warum werden sie von Jugendämtern und Gerichten so behandelt, wenn sie sich wehren?

Familiengericht
Der eigentliche Richter ist immer das Jugendamt. Der Richter ist eine Marionette, ein Büttel des Jugendamtes, das Familiengericht wird immer das tun was das Jugendamt vorgibt. Das erklärt sich bereits dadurch, dass ein Familienrichter überhaupt nicht entscheiden darf, ohne das Jugendamt (als Grundrichter) vorher anzuhören.
Alle werden alles unternehmen, zu behaupten, alles wäre nur zum Besten des Kindes und völlig legal. Die Folge sind zersetzte Familien, vaterlose Kinder, verzweifelte Mütter und Großeltern! Und alle machen mit!
Gerichtsverfahren an Familiengerichten finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, deswegen sind deren Beschlüsse und Urteile nicht nachprüfbar. Gerichte verlassen sich in Ihren Entscheidungen immer auf ungeprüfte Aussagen von Gutachtern und Jugendämtern.
In wenigen Minuten treffen Sozialpädagogen Entscheidungen oder positionieren sich für einen Elternteil und geben diese Meinung nicht mehr auf, koste es was es wolle.

Jugendamt
In nur 10 Jahren stieg die Anzahl der Kindesentziehungen von 900 auf 38.000 Kinder pro Jahr!
Kerner - Amtsmissbrauch. Jugendämter - brutal und rücksichtslos
www.youtube.com/watch?v=Ml2N4hIjEEE&feature=related
Ein erschütterndes Video das sehr nahe geht. So etwas passiert täglich in unserer Bundesrepublik.

Das "Jugendamt" (JA) ist eine deutsche Behörde, die die Rechte von Kindern und den Schutz vor physischen und psychischen Schäden garantieren soll. In der Praxis erfüllt das JA diese Aufgabe nicht. In etlichen Fällen haben Beamte des JA die Situation von Kindern verschlimmert, was manchmal sogar deren Tod zur Folge hatte. Dies ist vor allem auf die unzureichenden fachlichen Fähigkeiten und die rechtliche Situation zurückzuführen, die dem JA nahezu unbeschränkte Macht erteilt und gleichzeitig die Beamten von einer wirksamen Kontrolle ausnimmt. Dieser Mangel an Kontrolle führt fast automatisch zu einem Machtmissbrauch und der Verletzung von Menschenrechten. Darüber hinaus überschreitet das Jugendamt häufig seine Kompetenzen, ohne sanktioniert zu werden. Gemäß Artikel. 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuchs können Beschränkungen des Rechtes der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern nur durch die Familiengerichte vorgenommen werden. Das Jugendamt hat keine Befugnis zur Entscheidung oder Anordnung.
Trotz dieser eindeutigen Regel schränkte vom Jugendamt Leipzig die Besuchsrechte ohne eine solche Entscheidung des Familiengerichts nach Belieben ein oder schließt sie aus.
Mitarbeiterinnen der Jugendämter nutzen konsequent die Methode des Verrats, der Denunzierung und der Nötigung! "Wenn Sie nicht kooperieren und tun was wir sagen, dann sind Sie nicht erziehungsfähig".
Eine Fachaufsicht gibt es nicht, wenn das Jugendamt bei Gericht mitwirkt oder sich am Verfahren beteiligt, ist das Sozialministerium abgemeldet!
Kein Psychoterror gegen Eltern und Kinder!
Die Wegnahme (auch die kurzzeitige!) der Kinder ist immer eine Zerstörung der Familie und Entmündigung der Eltern. Die Vereitelung von Umgangsrechten muss unter Strafe gestellt werden.

Verfahrenspfleger
Zu den grundlegenden Aufgaben des Verfahrenspflegers gehört es, sich einen unmittelbaren persönlichen Eindruck vom Kind zu machen, das Interesse des Kindes festzustellen und im gerichtlichen Verfahren zur Geltung zu bringen. Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren (§158 (4) FamFG). Es erfordert auch, das Lebensumfeld des Kindes kennen zu lernen und es in diesem zu erleben. Der Verfahrenspfleger verhält sich unvoreingenommen und achtet darauf, dass Verfahrensverzögerungen, die den Interessen des Kindes entgegenstehen, vermieden werden.
Verfahrenspflegerinnen wie aus Leipzig müssen auf alle erdenkliche Weise bekämpft werden, wenn sie sich nicht nach den fachlichen und rechtlichen Regeln halten. aus Leipzig verstößt gegen alle Regeln und Standards einer Verfahrenspflegerin die u.a. von der Bundesarbeitsgemeinschaft Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche e.V.(BAG) heraus gegeben wurde.

Familienberatungsstelle
Familienberatungsstellen begleiten Kinder und Jugendliche bei der Ausübung ihres Umgangsrechts mit ihren Eltern. Der Begleitete Umgang soll den Kontakt fördern und belastende Situationen verhindern. Alle Maßnahmen sollen ausschließlich dem Wohle des Kindes dienen. Der Begleitete Umgang zielt auf Anbahnung, Wiederherstellung, Praktizierung, Unterstützung und Förderung der Beziehung eines Kindes zu jenem Elternteil, mit dem das Kind nicht zusammenlebt.
Die Leiterin der Familienberatungsstelle aus Leipzig übermittelte dem Familiengericht vorsätzlich einen falschen Bericht über den Ablauf des Begleiteten Umgangs mit meiner Tochter.
Der Versuch des Prozeßbetruges beginnt nicht erst mit der mündlichen Verhandlung, sondern bereits dann wenn vorbereitete Schriftsätze mit wahrheitswidrigen Angaben bei Gericht eingereicht werden und vom Richter zur Kenntnis genommen werden (NStZ 82,6,247-249).

Gutachter
Wer darauf vertraut, der Gutachter würde die Dinge wieder ins rechte Licht rücken, die das Jugendamt angeordnet und der Richter bestätigt haben, wird schwer enttäuscht werden. Die Aufgabe des Gutachters besteht nämlich weniger darin, den Kindern oder den Eltern gerecht zu werden als vielmehr dem Jugendamt und Familiengericht eine Legitimation für ihr Handeln zu verschaffen.
Gutachter wie aus Leipzig gehören nach § 839a BGB belangt wenn sie Unsinn produzieren. Bevor ein Gutachter überhaupt Hand an die Familie legt, muß ihm klargemacht werden, dass er nicht folgenlos irgendwelchen Murks wird produzieren können. Dem Gericht muß klargemacht werden, welche bestrittenen Tatsachen vorher im Wege der Beweiserhebung im Gerichtssaal geklärt werden müssen, bevor der Gutachter seine Anknüpfungstatsachen nach Gutdünken festlegt.

Das Familiengericht ist der Auftraggeber der Beteiligten, dieses hat von Amtswegen juristische Schritte einzuleiten.
wegen:
• Seelischer Misshandlung minderjähriger Kinder
• Sorgerechtsmissbrauch
• Unterstützung Umgangsentziehender Mütter
• Psychoterror
• mentale Folter
• Prozessbetrug                  und aller weiteren in Betracht kommenden Straftaten.
www.sorgerechtsmissbrauch.de ist eingetragen bei:
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